Bildungsbericht Ruhr 2024

Berufliche Bildung

Dr. Sirikit Krone
Dr. Monique Ratermann-Busse

4.1. Duale Berufsausbildung als Kern der beruflichen Bildung

Bildungsinfrastruktur – Matchingprobleme trotz guter Versorgungsquote

Der Sektor der dualen Berufsausbildung ist nach wie vor der quantitativ dominante in der beruflichen Bildung und hat sich in den vergangenen Jahren von einem Stellen- zu einem Bewerber* innenmarkt entwickelt. Damit bietet sich den jungen Menschen die komfortable Situation, dass sie zwischen einer Vielzahl an möglichen Berufen und Ausbildungsstellen wählen können. Dieser Prozess der Berufswahl ist zentral für die weitere Lebensplanung, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe, der selbstständigen Lebensführung und ökonomischen Unabhängigkeit. Die Versorgungsquote*Das Verhältnis der Bewerber*innen zu den angebotenen Stellen (Versorgungsquote). mit dualen Ausbildungsstellen, die von den Betrieben angeboten werden, ist sowohl in NRW als auch in der Metropole Ruhr deutlich gestiegen (Abbildung 4.1).

Die skizzierte gute Versorgungsquote mit Ausbildungsstellen geht erstaunlicherweise einher mit einem Rückgang der absoluten Zahlen des Angebots seit dem letzten Bildungsbericht, da die Zahl der Bewerber*innen ebenfalls in zweistelligem Umfang sank (Abbildung 4.2).

Aus Sicht der Betriebe sind diese Entwicklungen durchaus kritisch zu betrachten, insbesondere bei den Branchen, in denen bereits ein Fachkräftemangel zu beklagen ist. Bleiben die offerierten Ausbildungsstellen unbesetzt, so verstärkt sich mittelfristig der Mangel an adäquat qualifiziertem Personal. Die Nichtbesetzung von Stellen spiegelt ein weiterhin bestehendes und sich in den letzten Jahren verstärkendes Problem des Matchings zwischen Bewerber*innen und Stellen wider (Abbildung 4.3).

Trotz einer großen Anzahl von Bewerber*innen, die immer noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, haben die Betriebe zunehmend Probleme, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen. Diese Matchingproblematik ist einerseits bedingt dadurch, dass das Qualifizierungsniveau der Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mindestens mit einem Ersten Schulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Ersten Schulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Schulabgänger*innen für eine erfolgreiche Bewerbung um einen dualen Ausbildungsplatz nicht ausreicht. Notwendig sind hier Maßnahmen, die den Anteil derjenigen, die ihre Schullaufbahn ohne einen Abschluss beenden, verringern und die jungen Menschen besser auf einen Einstieg in das duale Ausbildungssystem vorbereiten. Andererseits liegt die Verantwortung auch bei den Ausbildungsbetrieben, ihre Ausbildungen attraktiver und stärker an den Erwartungen des potenziellen Nachwuchses orientiert zu gestalten. Die Vorstellungen junger Menschen bezüglich ihres beruflichen Alltags unterscheidet sich deutlich von denen früherer Generationen. Eine ausgewogene Work-Life-Balance zur Vereinbarkeit von Beruf und familiären Careaufgaben, Flexibilität des Arbeitsortes, soziale Gemeinschaft bei der Arbeit und Anerkennung stehen für sie im Vordergrund (Parment, 2023).

Die Anzahl der unbesetzten Ausbildungsstellen ist vermutlich noch höher als in Abbildung 4.3 ausgewiesen, da sie auf Daten der Bundesagentur für Arbeit basieren, in denen nur die gemeldeten Ausbildungsstellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) aufgenommen werden. Hinzu kommen die offenen Stellen, die von den Ausbildungsbetrieben nicht gemeldet wurden, und insbesondere werden die schulischen Ausbildungsgänge nicht berücksichtigt (Fitzenberger et al., 2024).

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