• Home
  • ...
  • Berufliche Bildung
  • Schulische Berufsausbildung im Fokus: Entwicklungen bei Kinderpfleger* innen und Erzieher*innen

Bildungsbericht Ruhr 2024

Berufliche Bildung

Dr. Sirikit Krone
Dr. Monique Ratermann-Busse

4.3. Schulische Berufsausbildung im Fokus: Entwicklungen bei Kinderpfleger*innen und Erzieher*innen

Die Anzahl der Schüler*innen im Schulberufssystem bleibt trotz eines allgemeinen Rückgangs der Zahlen in Deutschland und NRW relativ konstant (Autor*innengruppe Bildungsberichterstattung, 2024). Insbesondere im Bereich der Erziehungs- und Sozialberufe, wobei die Ausbildungen nach Landesrecht geregelt sind, und an Berufskollegs/BerufsschulenDie Berufskollegs umfassen ein großes Spektrum verschiedener Bildungsgänge mit unterschiedlicher Zielsetzung und unterschiedlichen Abschlüssen (Fachschule; Fachoberschule; Berufsschule; Berufsfachschule; Berufliches Gymnasium). Im Einzelnen sind das solche, die der Ausbildungsvorbereitung dienen (BK-Anlage A), sowie solche, die eine Kombination aus beruflicher und schulischer Qualifikation beinhalten und mit zwei Abschlüssen (einem beruflichen und einem schulischen) beendet werden (BK-Anlage B3; BK-Anlage C1).Berufskollegs in den Bereichen Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium und Fachschule für Sozialwesen angeboten werden, gibt es unterschiedliche Entwicklungen. Daneben existieren auch hochschulische Studiengänge z. B. der Früh-, Kindheits- und Sozialpädagogik. Aufgrund des U3-Ausbaus, des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und des demografischen Wandels wird weiterhin ein hoher Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung erwartet. Deshalb liegt der Fokus im folgenden Kapitel auf der Ausbildung von Kinderpfleger*innen und Erzieher*innen.

Die staatlich anerkannte Qualifizierung zur/zum Erzieher*in erfolgt einerseits an FachschulenFachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung mit fünf Fachrichtungen: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen (Kultusministerkonferenz, 2002). Von den Fachschulbildungsgängen sind aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen die Ausbildungen in Motopädie, Heilerziehungspflege und als Erzieher*in als Erstausbildung anzusehen.Fachschulen (FS), wobei ein Mittlerer Schulabschluss und ein einschlägiger Berufsabschluss z. B. als Kinderpfleger*in vorausgesetzt wird. Andererseits besteht an Beruflichen Gymnasien (BG) die Möglichkeit zur Erzieher*innenausbildung in Verbindung mit der allgemeinen HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen.

Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.
Hochschulreife
.*Nähere Informationen zu den Ausbildungsformaten und -verläufen unter https://www.kita.nrw.de/erzieherin-erzieher-oder-kinderpflegerinkinderpfleger-werden Die Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in, ein Assistenzberuf, findet an Berufsfachschulen (BFS) statt und setzt einen Ersten Schulabschluss voraus. Seit 2012 gibt es für Erzieher*innen neben der konsekutiven Ausbildung die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) an FachschulenFachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung mit fünf Fachrichtungen: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen (Kultusministerkonferenz, 2002). Von den Fachschulbildungsgängen sind aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen die Ausbildungen in Motopädie, Heilerziehungspflege und als Erzieher*in als Erstausbildung anzusehen.Fachschulen für Sozialwesen, die Theorie und Praxis miteinander verknüpft und einen Praktikant*innenvertrag sowie eine Vergütung beinhaltet. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wurde PiA auch für Kinderpfleger*innen eingeführt, bei der Theorie- und Praxisphasen kombiniert werden und die Schüler*innen regelmäßig in Kindertageseinrichtungen arbeiten.

Bildungsinfrastruktur – Fachschulen für Sozialwesen mit Erzieher*innenausbildung

Insgesamt bieten in NRW im Jahr 2022 119 FachschulenFachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung mit fünf Fachrichtungen: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen (Kultusministerkonferenz, 2002). Von den Fachschulbildungsgängen sind aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen die Ausbildungen in Motopädie, Heilerziehungspflege und als Erzieher*in als Erstausbildung anzusehen.Fachschulen für Sozialwesen – verortet an den Berufskollegs – die Erzieher*innenausbildung an. Die Anzahl der Fachschulen (2013: 31; 2022: 33) in der Metropole Ruhr, an denen der Großteil der Erzieher*innen ausgebildet wird, hat sich insgesamt nur geringfügig verändert. Seit 2013 steigt die Zahl der Fachschulen, die PiA für Erzieher*innen integriert haben. Inzwischen gibt es in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten der Metpropole Ruhr die Möglichkeit, sich praxisintegriert zur/zum Erzieher*in ausbilden zu lassen.

Bildungsbeteiligung – Zuwachs in der Kinderpfleger*innenausbildung trotz sinkender Schüler*innenzahlen insgesamt

Seit 2013 steigen die Schüler*innenzahlen im ersten Ausbildungsjahr zur/zum Kinderpfleger*in und Erzieher*in trotz der demografischen Entwicklungen mit einem Rückgang junger Erwachsener insgesamt (Tabelle 4.2). In der Metropolregion Ruhr begannen 2022 insgesamt 2.593 Schüler*innen eine Erzieher*innenausbildung, ein Zuwachs von 3,8 % seit 2013. Die Schüler*innenzahlen im ersten Jahr der Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in sind im Vergleich deutlicher angestiegen, und es ergibt sich sogar eine Veränderung von +35,4 % (Tabelle 4.2). Zudem nahm der Anteil nicht deutscher Schüler*innen zu: Bei Erzieher*innen stieg dieser um 4 Prozentpunkte seit 2013, während er bei Kinderpfleger*innen 2022 mit 17,2 % sogar fast doppelt so hoch war wie 2013 (9,2 %). Beide Ausbildungsberufe werden nach wie vor stark von Frauen dominiert.

Die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung verdrängt zunehmend die klassische Ausbildung an Fachschulen

Mit Blick auf die verschiedenen Ausbildungsformate zeigt sich bei den Erzieher*innen bereits, dass die klassischen Formen von PiA abgelöst werden. Insbesondere seit 2018 ergibt sich eine starke Zunahme bei den Schüler*innen in PiA und eine Abnahme der Zahlen in der klassischen Ausbildung an der Fachschule. Diese neue Ausbildungform hat in den letzten Jahren zwar nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Schüler*innenzahlen in der Metropolregion Ruhr insgesamt geführt, aber es zeigt sich von 2013 bis 2022 ein – auch mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel – erfreulicher Zuwachs von ca. 13,7 % (Abbildung 4.28).

Beim Eintritt in die Erzieher*innenausbildung gelten unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen (Abbildung 4.29). Während knapp 90 % der Schüler*innen am Beruflichen Gymnasium einen Mittleren Abschluss mit Qualifikation aufweisen, haben knapp 70 % derjenigen an FachschulenFachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung mit fünf Fachrichtungen: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen (Kultusministerkonferenz, 2002). Von den Fachschulbildungsgängen sind aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen die Ausbildungen in Motopädie, Heilerziehungspflege und als Erzieher*in als Erstausbildung anzusehen.Fachschulen bereits eine Fachhochschuloder sogar Allgemeine HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen.

Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.
Hochschulreife
. Die Kinderpfleger*innenausbildung bietet dagegen Schüler*innen mit niedriger oder mittlerer schulischer Qualifikation die Perspektive eines Übergangs in eine Berufsausbildung (Abbildung 4.29).

Bildungsergebnisse – nicht alle schließen die Kinderpfleger*innen- und Erzieher*innenausbildung erfolgreich ab

Ein Blick auf die Abschlüsse verdeutlicht ein weniger positives Bild. Ähnlich wie bei den Bildungsergebnissen zu den Berufsfachschulen insgesamt treten 42 % der Schüler*innen ohne einen Abschluss aus der Kinderpfleger*innenausbildung aus; im Vergleich der Jahre 2018 und 2022 sogar mit deutlich steigender Tendenz. Dem entgegen erzielt ein Anteil von 45 % sowohl den Berufs- als auch einen höheren Schulabschluss. Damit bestätigt sich in der Kinderpfleger*innenausbildung zumindest nicht der allgemeine Trend einer abnehmenden Bedeutung des Berufsabschlusses nach Landesrecht (Abbildung 4.30).

Knapp 35 % schaffen 2022 den Abschluss zur/zum Erzieher*in in der praxisintegrierten Ausbildung an Fachschulen nicht

Bei den klassischen Ausbildungsformaten an Beruflichen Gymnasien und FachschulenFachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung mit fünf Fachrichtungen: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen (Kultusministerkonferenz, 2002). Von den Fachschulbildungsgängen sind aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen die Ausbildungen in Motopädie, Heilerziehungspflege und als Erzieher*in als Erstausbildung anzusehen.Fachschulen bleibt der Anteil der Schüler*innen, die die Erzieher*innenausbildung ohne Schul- und/oder Berufsabschluss beendet, über die Jahre konstant und liegt bei etwa 25 %. Bei PiA zeigt sich ein diffuses Bild. Während im Jahr 2013 zu Beginn dieses neueren Ausbildungsformats sogar knapp die Hälfte keinen Abschluss erzielte, ging ihr Anteil im Jahr 2018 auf ca. 10 % drastisch zurück und lag damit deutlich unter den anderen Formaten. Im Jahr 2022 steigt der Anteil dann wieder sehr deutlich auf knapp 35 % an (Abbildung 4.31).

Der direkte Sprung zum Inhalt

Geben Sie hier bitte den fünfstelligen ShortCode aus der gedruckten Fassung ein:

Der ShortCode konnte nicht gefunden werden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.