Bildungsbericht Ruhr 2024

Frühe Bildung

Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey
Dr. PH Sabine Wadenpohl

2.2. Die Bildungsbeteiligung – eine heterogene Entwicklung

Die Entwicklungstrends in der Bildungsbeteiligung*In der Jugendhilfestatistik werden die entsprechenden Daten immer an einem Stichtag im März erhoben, während das Kindergarten- und auch das Schuljahr jeweils im August beginnen. Die so berechneten Quoten fallen damit tendenziell immer niedriger aus, als dies im August der Fall wäre, wenn ein Teil der Kinder von der Kita in die Schule gewechselt und der nächste Altersjahrgang in die Kindertagesbetreuung nachgerückt ist. Zum selben Zeitpunkt wechseln häufig Dreijährige von der Kindertagespflege in die Kita. Für U3 bedeutet dies, dass die Gesamtbeteiligungsquote im März geringer ausfällt als bei einer Berechnung im August; für 3–U6 ergibt sich eine höhere Quote für die Tagespflege und eine geringere für die Kita. Zu beachten ist außerdem, dass Sechsjährige, die noch nicht in die Schule gehen, bei der Berechnung der Quoten nicht erfasst werden. Da Kinder kurz vor dem Schuleintritt besonders häufig eine Kita besuchen, entsteht auch dadurch eine (wenn auch marginale) Verringerung der Quote. Die auf der Basis der Jugendhilfestatistik berechneten Quoten haben demnach nur eine begrenzte Aussagekraft im Hinblick auf die Bedarfsdeckung, können aber genutzt werden, um Entwicklungen zu identifizieren und zu vergleichen. haben sich verändert. Der Anstieg der Betreuungsquoten bei unter Dreijährigen (U3) hat sich verlangsamt und ist in einzelnen Kommunen sogar zum Stillstand gekommen (Abbildung 2.8). Die Quote bleibt niedriger als in anderen Teilen Nordrhein-Westfalens; der Anstieg fällt mit 2,6 Prozentpunkte etwas geringer aus als im Rheinland (2,8 Prozentpunkte) und in Westfalen (3,0 Prozentpunkte). Innerhalb der Metropole Ruhr bleiben die Unterschiede weitgehend bestehen; leicht überproportionale Anstiege finden sich vor allem in Kommunen mit schon vorher überdurchschnittlichem Ausbaustand. Interkommunale Disparitäten wachsen also eher, als dass sie abgebaut würden.

Bei den Drei- bis unter Sechsjährigen (Ü3) ist ein weiterer Rückgang der Beteiligungsquoten festzustellen (Abbildung 2.9). Während die Quote in der Metropole Ruhr noch 2013 mit 92,7 % nahezu exakt dem Landesdurchschnitt von 92,8 % entsprach, ist sie bis 2019 mit fast 4 Prozentpunkten deutlich stärker gesunken und lag 2019 mit 89,0 % schon fast 3 Prozentpunkte unter dem Landesdurchschnitt von 91,8 %. Bis 2023 fiel sie um weitere 2,5 Prozentpunkte. Dass sie auch im Landesdurchschnitt inzwischen mit 89,7 % unter die 90-%-Marke gesunken ist, liegt an der Entwicklung im Ruhrgebiet. In den anderen Landesteilen ist zwar auch ein negativer Trend zu verzeichnen, jedoch bleiben die Quoten oberhalb der 90 %. Innerhalb des Ruhrgebietes wird diese Marke nur noch in Bottrop, Hamm, dem Ennepe-Ruhr-Kreis und im Kreis Wesel erreicht. Ein geringfügiger Anstieg im Vergleich zu 2019 ist nur in Bottrop, Essen und Hamm zu verzeichnen. In Duisburg, Gelsenkirchen und Herne sind die Quoten sogar deutlich unter die 80-%-Marke gefallen.

Besonders problematisch ist, dass es nicht einmal mehr gelingt, im letzten Jahr vor dem Schuleintritt die Förderung in einer Kita zu gewährleisten (Abbildung 2.10). Der Anteil der unbetreuten Fünfjährigen, der 2013 noch marginal war, ist seitdem deutlich gestiegen und hat sich 2023 im Vergleich zu 2019 auf fast 8 % nahezu verdoppelt. In Kommunen mit Ü3-Betreuungsquoten von unter 80 % erreicht er zwischen 13 % und 16 %.

Der Rückgang lässt sich nicht mehr, wie in früheren Jahren oft angemerkt, dadurch erklären, dass mit dem Ausbau der U3-Betreuung die Ü3-Plätze knapper geworden sind. Angesichts der gesunkenen Dynamik des U3-Ausbaus kann diesem Faktor keine entscheidende Bedeutung mehr beigemessen werden. Eine Erklärung liefert hingegen weiterhin die Bevölkerungsentwicklung (Abbildung 2.11). Die absolute Zahl der betreuten Ü3-Kinder ist in der Metropole Ruhr sogar etwas stärker gestiegen als im Landesdurchschnitt; noch stärker ist jedoch das Bevölkerungswachstum in dieser Altersgruppe ausgefallen – eine Entwicklung, die sich angesichts des im Bildungsbericht 2020 konstatierten Anstiegs der Anzahl der damals unter Dreijährigen voraussehen ließ. Die Herausforderungen im Hinblick auf eine hinreichende Bereitstellung von Ü3-Plätzen sind offenbar in den letzten Jahren unterschätzt worden. Sowohl fachpolitische Debatten als auch wissenschaftliche Studien haben vor allem den U3-Ausbau fokussiert (Huebener et al., 2023). Für den Übergang in die Grundschule und die Arbeit der Grundschulen sind angesichts der steigenden Zahlen von Kindern ohne Kitabesuch in den kommenden Jahren wachsende Probleme zu erwarten.

Im Vergleich zu anderen Metropolregionen zeigt ein Vergleich der Situation zwischen den Jahren 2018 und 2022, dass die Betreuungsquoten im Ruhrgebiet nach wie vor niedriger liegen (Abbildung 2.12/2.13). Während die U3-Betreuungsquoten bundesweit weiter – wenn auch nur leicht – gestiegen sind, ist das Problem sinkender Ü3-Betreuungsquoten auch in allen anderen Metropolregionen erkennbar, insbesondere in der Rhein-Neckar-Region und in Stuttgart. Es scheint sich also um ein bundesweit relevantes Problemfeld zu handeln, was die geringe Beachtung des Themas in Fachpolitik und Wissenschaft umso erstaunlicher erscheinen lässt.*Ein Indikator für die Vernachlässigung von Fragen der Teilhabe an früher Bildung ist darin zu sehen, dass das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) von 2019 Ende 2022 durch ein „KiTa-Qualitätsgesetz“ verlängert wurde und lt. Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 in ein „Bundesqualitätsgesetz“ überführt werden soll. Der im Kontext dieser Entwicklung stehende eingangs zitierte Bericht der Arbeitsgruppe Frühe Bildung (BMFSFJ, 2024) trägt zwar den Titel „Gute Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“, behandelt aber unter dem Untertitel „Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ ausschließlich Fragen der Qualität, und dies mit einem Fokus auf Fragen der Strukturqualität, also der Personalausstattung. So wichtig der Schwerpunkt „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“ (S. 32–42) im Kontext von Chancengerechtigkeit ist, so wichtig wäre es darüber hinaus, die Frage zu thematisieren, wie sichergestellt werden kann, dass gerade Kinder in schwierigen Lebenssituationen an dieser Förderung teilhaben und von der angestrebten Qualitätsentwicklung profitieren können.

Der direkte Sprung zum Inhalt

Geben Sie hier bitte den fünfstelligen ShortCode aus der gedruckten Fassung ein:

Der ShortCode konnte nicht gefunden werden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.