Bildungsbericht Ruhr 2024
Frühe Bildung
Geringer Anteil an Ganztagsförderung
Verändert haben sich im Lauf der Jahre die Betreuungszeiten. Familien können in Nordrhein-Westfalen zwischen einer wöchentlichen Betreuungszeit von maximal 25, 35 oder 45 Stunden wählen, einzelne Kommunen bieten auch Buchungszeiten von mehr als 45 Stunden an. Der Anteil der Ganztagsplätze in Kitas, also der Plätze mit einer Buchungszeit von mehr als 35 Stunden wöchentlich, ist seit 2019 weiter gestiegen (+ 2,9 Prozentpunkte). Er liegt im Ruhrgebiet mit 47,7 % nach wie vor deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 55,1 % und weist erhebliche interkommunale Unterschiede auf – der höchste Wert im Ruhrgebiet ist mit 57,5 % doppelt so hoch wie der niedrigste mit 28,2 % (Abbildung 2.17). Der deutlich höhere Ganztagsanteil im Rheinland im Vergleich zu Westfalen spiegelt sich im Ruhrgebiet übrigens nicht – keine der dem Rheinland zugehörigen Kommunen im Ruhrgebiet erreicht den Wert von 62,8 % im sonstigen Rheinland, und neben Gelsenkirchen weisen Duisburg und Oberhausen die niedrigsten Ganztagsquoten in der Region auf. Die Entwicklung unterscheidet sich innerhalb der Region: In Bottrop gibt es mit einem Plus von fast 10 Prozentpunkten einen sehr hohen Anstieg des Ganztagsanteils; auch in Essen, Hamm und Oberhausen beträgt der Anstieg etwa 5 Prozentpunkte. Ein sinkender Anteil ist nur in Gelsenkirchen zu beobachten.
Inwieweit sich der geringere Anteil langer Betreuungszeiten aus dem Nachfrageverhalten der Eltern oder aus kommunalen Strategien bei dem Ausbau des Angebots und der Gestaltung der Elternbeiträge ergibt, kann anhand der Zahlen nicht entschieden werden. Zu vermuten ist, dass höhere Arbeitslosigkeit, ein geringerer Anteil von Frauenerwerbstätigkeit und traditionelle Familienstrukturen – nicht zuletzt bei Familien mit Migrationshintergrund – zu einer
geringeren Nachfrage nach langen Betreuungszeiten führen. Angesichts dessen, dass der Anstieg des Anteils von Ganztagsplätzen in Nordrhein-Westfalen für über Dreijährige gesetzlich gedeckelt ist (§ 33 Abs. 3 KiBiz), haben Kommunen allerdings auch nur begrenzte Möglichkeiten, auf einen steigenden Bedarf zu reagieren – wobei die Entwicklung seit 2019 zeigt, dass einige Kommunen den vorhandenen Spielraum stärker nutzen als andere. Fiskalische Erwägungen, die in einem Teil der Kommunen zu großen Unterschieden bei den Elternbeiträgen je nach Buchungszeit und generell zu relativ hohen Kosten für Eltern führen, dürften ebenfalls eine Rolle spielen.
Im Vergleich der Metropolregionen wird im Folgenden nicht der Anteil an Ganztagsplätzen in Kitas betrachtet, sondern – analog zur angesprochenen Betreuungsquote – der Anteil von Kindern, die ganztags betreut werden, an der Gesamtzahl der Altersgruppe, wobei Kitas und Tagespflege zusammengefasst werden (Abbildung 2.18/2.19, siehe Seite 60). Im interregionalen Vergleich zeigt sich im Ruhrgebiet insbesondere bei den unter Dreijährigen eine geringe Quote; bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt der Anteil der ganztags betreuten Kinder, wie schon in den Vorjahren, nur im Raum Stuttgart noch niedriger. Allerdings verlaufen die Entwicklungen in anderen Metropolregionen sehr unterschiedlich. So ist in Berlin, wo 2018 bei beiden Altersgruppen die höchsten Ganztagsquoten zu verzeichnen waren, bei den Drei- bis unter Sechsjährigen ein Rückgang um etwa 4 Prozentpunkte festzustellen, während der Anteil im Saarland angestiegen ist – bei über Dreijährigen sogar um fast 8 Prozentpunkte. Wie schon 2018 gibt es innerhalb von Nordrhein-Westfalen große Unterschiede: Bei den über Dreijährigen übersteigen die Ganztagsquoten im Rheinland nach wie vor nicht nur die im Ruhrgebiet und in Westfalen, sondern auch diejenigen in Stuttgart, Hamburg, der Rhein-Neckar-Region und München.