Bildungsbericht Ruhr 2024
Allgemeinbildende Schulen
3.4. Ganztagsschulische Angebote und OGS-Kosten
In diesem Kapitel wird die leicht gestiegene Teilnahme an der OGS beschrieben und die kommunal differierenden Kosten dieses freiwilligen Angebots vorgestellt.
Offene Ganztagsangebote im Grundschulbereich stellen wichtige Optionen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar und unterstützen die psychosoziale Entwicklung der Schüler*innen (Steiner 2019). Forschungsbefunde aus NRW zeigen, dass Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, sowie Kinder, von denen mindestens ein Elternteil einen akademischen Abschluss hat, häufiger ganztagsschulische Angebote in Anspruch nehmen als Kinder, auf die diese Merkmale nicht zutreffen. Hingegen spielen die Merkmale Migrations- und sozioökonomischer Hintergrund bei der Angebotsnutzung keine Rolle (Altermann et al., 2018). Die freiwillige Inanspruchnahme ganztagsschulischer Angebote bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen täglichen Teilnahme an diesen Angeboten. In nicht gebundenen Ganztagsgrundschulen ist die Teilnahme am offenen Ganztag freiwillig und zumeist mit Kosten verbunden, die Familien tragen müssen. Offene Ganztagsangebote im Grundschulbereich werden von verschiedenen Trägern angeboten.
Vor dem Hintergrund des 2026/27 in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter bauen die Kommunen und Kreise der Metropole Ruhr ihre Angebote aus, wie Abbildung 3.34 zeigt. 2022 liegt der Anteil der Grundschulkinder, die offene Ganztagsangebote (unabhängig vom Umfang) nutzen, bei 53,9 %. Dabei sollte neben dem qualitativen Ausbau in eine hohe Angebotsqualität investiert werden, da von dieser u. a. die Verbesserung der individuellen Lernvoraussetzungen sowie die Steigerung der Schulfreude abhängt (Steiner 2019). Das Land NRW hat im Frühjahr 2024 fachliche Leitlinien für die offene Ganztagsschule festgelegt, die keine Qualitätsstandards im engeren Sinne formulieren, sodass die Qualität der Ganztagsschule weiterhin von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen abhängen wird, wobei vielen Kommunen im Ruhrgebiet kein Spielraum zur Verfügung steht.
Die kommunalen Differenzen bei der Nutzung ganztägiger Förderung in der Grundschule sind immens: Sie reichen von einem Anteil von 40,3 % in Gelsenkirchen bis hin zu 77,2 % in Oberhausen. Gemessen an der Angebotsnutzung 2022 müssen die Kommunen der Metropole Ruhr bis 2026 noch große Anstrengungen unternehmen, um die zumeist angestrebte Zielmarke von 80 % zu erreichen.
Die mit dem Besuch verbundenen Nutzungskosten sind (siehe die vergleichbare Diskussion im Kapitel Frühe Bildung zu den Kitabeiträgen) insbesondere für Familien mit niedrigem Einkommen herausfordernd und belasten das familiale Budget überproportional. Deshalb ist die Höhe der Entgelte von familienpolitischer Relevanz. Die Abbildung 3.35 beruht auf Beitragskostenberechnungen für eine Familie mit einem Kind in den jeweils genannten Einkommensgruppen (bis 30.000 €, bis 60.000 €, bis 90.000 € Familieneinkommen).
Abbildung 3.35 zeigt die diesbezüglichen Unterschiede auf der Ebene der einzelnen Gemeinden innerhalb der Metropole Ruhr, gestaffelt nach den Kosten für die Einkommensgruppe von Eltern bis maximal 30.000 € im Jahr. Während sechs Kommunen von diesen Familien keine Gebühren erheben, reichen die notwendigen Aufwendungen in den teuersten Kommunen bis zu 78 € pro Monat. Im Mittel werden in der Metropole Ruhr 39,33 € fällig. In der mittleren Einkommensgruppe werden im Schnitt 103,39 € fällig, in der obersten Einkommensgruppe ab 90.000 € sind es etwa 157,02 €. Die kommunalen Profile differieren insbesondere bei den beiden oberen Einkommensgruppen. Deutlich über dem Durchschnitt werden Eltern in Hagen, Herdecke, Waltrop und Mülheim an der Ruhr belastet, unterdurchschnittlich hingegen in Oberhausen, Castrop-Rauxel, Wesel, Bottrop, Hamm und Duisburg. Die Kosten für die obere Einkommensgruppe fallen in Bottrop und Duisburg besonders niedrig aus.