Bildungsbericht Ruhr 2024
Allgemeinbildende Schulen
Anstieg der Förderquoten ausschließlich durch Förderschwerpunkt Lernen
Die Lern- und Entwicklungsstörungen umfassen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. Diese Entwicklungsverzögerungen bedingen sich häufig gegenseitig und verstärken sich wechselseitig (§ 4 Abs. 1 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SF vom 29.04.2005). Die Bezirksregierung Münster weist in ihren Handreichungen zum sonderpädagogischen Förderbedarf ausdrücklich auf die Kontextabhängigkeit von Lern- und Entwicklungsstörungen hin. Neben den individuellen, familiären und sozialen Risikofaktoren werden auch die Benachteiligungen genannt, die im Lernumfeld Schule durch das Verhalten und die Beurteilung seitens der Lehrkräfte entstehen (Bezirksregierung Münster, 2015).
Der Anstieg der Förderquoten ist ausschließlich auf den Förderschwerpunkt Lernen zurückzuführen. Die Quoten des Förderbedarfs Sprache sind gleichbleibend; beim Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist in der Metropole Ruhr eine rückläufige Tendenz zu beobachten (Abbildung 3.24). Die Schüler*innenzahlen sind in beiden Schulsystemen gestiegen, wobei der Anstieg in den allgemeinen inklusiven Schulen mit 44 % deutlich überproportional ausfällt (Abbildung 3.23).
Im kommunalen Vergleich sind die aktuellen Förderquoten des Jahres 2022 sowie die Entwicklung gegenüber 2018 sehr heterogen (Abbildung 3.25, Abbildung 3.26). Die Förderquoten im Schwerpunkt Lernen sind in sehr unterschiedlichem Ausmaß angestiegen. In den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache zeigt sich ein Nebeneinander von steigenden und sinkenden Förderquoten.
Als Einflussfaktoren auf die Förderquoten sind die Sozialstruktur (SGB-II-Quote), die Zuwanderung, das unterschiedliche Vorgehen von Schulen und Schulaufsicht bei der Einleitung von AO-SF-Verfahren sowie das kommunale Schulformangebot bekannt. Obwohl, wie in einem der folgenden Abschnitte gezeigt wird, die Staatsangehörigkeit ein starker Einflussfaktor für den Förderbedarf Lernen ist, zeigt sich auf regionaler Ebene nur ein schwacher Zusammenhang zwischen der Förderquote und dem Nichtdeutschenanteil (R² = 0,24). Gleiches gilt für den Zusammenhang zwischen der Förderquote Lernen und der SGB-II-Quote der unter 18-Jährigen (R² = 0,15). Diese Zusammenhänge sind deutlich stärker, wenn der Faktor „unterschiedliche Verfahrensweisen seitens der Schulen und der Schulaufsicht“ nicht berücksichtigt werden muss, wie dies beim Vergleich der Städte innerhalb eines Kreises der Fall ist. So zeigt sich für die zehn Städte des Kreises Recklinghausen ein starker Zusammenhang zwischen den Förderquoten Lernen und Geistige Entwicklung und der SGB-II-Quote der unter 18-Jährigen (R² = 0,67) (Wadenpohl, 2024). Offenbar wirken kommunale schulpolitische Steuerungsmechanismen und ausgeprägte Unterschiede bei der Einleitung von AO-SF-Verfahren stärker als personenbezogene Risikofaktoren.
Der Inklusionsanteil spiegelt die Umsetzung der inklusiven Beschulung in den Kommunen wider (Abbildung 3.27). Hervorzuheben ist die Entwicklung in Bottrop: Hier wurde die Förderschule Sprache im Primarbereich weitergeführt, die Verbundförderschule für Lern- und Entwicklungsstörungen jedoch aufgelöst. 82 % der in Bottrop lebenden Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen derzeit eine allgemeine Schule. Im Jahr 2018 lag dieser Anteil noch bei nur 58 %.
Methodischer Hinweis
Die kommunalen Förderquoten und Inklusionsanteile beziehen sich auf den Wohnort der Schüler*innen in der Metropole Ruhr, unabhängig vom Standort der besuchten Schule in NRW.