Bildungsbericht Ruhr 2024

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg
Prof. Dr. Christian Reintjes
Dr. PH Sabine Wadenpohl

Anstieg der Förderquoten ausschließlich durch Förderschwerpunkt Lernen

Die Lern- und Entwicklungsstörungen umfassen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. Diese Entwicklungsverzögerungen bedingen sich häufig gegenseitig und verstärken sich wechselseitig (§ 4 Abs. 1 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SF vom 29.04.2005). Die Bezirksregierung Münster weist in ihren Handreichungen zum sonderpädagogischen Förderbedarf ausdrücklich auf die Kontextabhängigkeit von Lern- und Entwicklungsstörungen hin. Neben den individuellen, familiären und sozialen Risikofaktoren werden auch die Benachteiligungen genannt, die im Lernumfeld Schule durch das Verhalten und die Beurteilung seitens der Lehrkräfte entstehen (Bezirksregierung Münster, 2015).

Der Anstieg der FörderquoteDie Förderquote bezeichnet den Anteil der Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf an allen Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen, unabhängig davon, welche Schulform – inklusive allgemeine Schulen oder Förderschule – die jungen Menschen besuchen. Für den Bildungsbericht Ruhr werden die Förderquoten der Jahrgangsstufen 4 und 5 berechnet, da in diesen Jahrgängen die AO-SF-Verfahren in der Regel abgeschlossen sind.Förderquoten ist ausschließlich auf den Förderschwerpunkt Lernen zurückzuführen. Die Quoten des Förderbedarfs Sprache sind gleichbleibend; beim Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist in der Metropole Ruhr eine rückläufige Tendenz zu beobachten (Abbildung 3.24). Die Schüler*innenzahlen sind in beiden Schulsystemen gestiegen, wobei der Anstieg in den allgemeinen inklusiven Schulen mit 44 % deutlich überproportional ausfällt (Abbildung 3.23).

Im kommunalen Vergleich sind die aktuellen FörderquoteDie Förderquote bezeichnet den Anteil der Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf an allen Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen, unabhängig davon, welche Schulform – inklusive allgemeine Schulen oder Förderschule – die jungen Menschen besuchen. Für den Bildungsbericht Ruhr werden die Förderquoten der Jahrgangsstufen 4 und 5 berechnet, da in diesen Jahrgängen die AO-SF-Verfahren in der Regel abgeschlossen sind.Förderquoten des Jahres 2022 sowie die Entwicklung gegenüber 2018 sehr heterogen (Abbildung 3.25, Abbildung 3.26). Die Förderquoten im Schwerpunkt Lernen sind in sehr unterschiedlichem Ausmaß angestiegen. In den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache zeigt sich ein Nebeneinander von steigenden und sinkenden Förderquoten.

Als Einflussfaktoren auf die FörderquoteDie Förderquote bezeichnet den Anteil der Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf an allen Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen, unabhängig davon, welche Schulform – inklusive allgemeine Schulen oder Förderschule – die jungen Menschen besuchen. Für den Bildungsbericht Ruhr werden die Förderquoten der Jahrgangsstufen 4 und 5 berechnet, da in diesen Jahrgängen die AO-SF-Verfahren in der Regel abgeschlossen sind.Förderquoten sind die Sozialstruktur (SGB-II-Quote), die Zuwanderung, das unterschiedliche Vorgehen von Schulen und Schulaufsicht bei der Einleitung von AO-SF-VerfahrenVerfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Einen Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs können die Eltern bei der allgemeinen Schule stellen. Diese leitet den Antrag an die zuständige Schulaufsicht weiter. Die Schulaufsicht entscheidet daraufhin, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll. Ist das der Fall, werden eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt, gemeinsam den Umfang der notwendigen Förderung festzustellen. Die zuständige Schulaufsicht entscheidet aufgrund der Gutachten (und mitunter nach einem ergänzenden Elterngespräch im Schulamt), ob das Kind sonderpädagogischer Unterstützung bedarf. Diese Entscheidung wird den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt und begründet.AO-SF-Verfahren sowie das kommunale Schulformangebot bekannt. Obwohl, wie in einem der folgenden Abschnitte gezeigt wird, die Staatsangehörigkeit ein starker Einflussfaktor für den Förderbedarf Lernen ist, zeigt sich auf regionaler Ebene nur ein schwacher Zusammenhang zwischen der Förderquote und dem Nichtdeutschenanteil (R² = 0,24). Gleiches gilt für den Zusammenhang zwischen der Förderquote Lernen und der SGB-II-Quote der unter 18-Jährigen (R² = 0,15). Diese Zusammenhänge sind deutlich stärker, wenn der Faktor „unterschiedliche Verfahrensweisen seitens der Schulen und der Schulaufsicht“ nicht berücksichtigt werden muss, wie dies beim Vergleich der Städte innerhalb eines Kreises der Fall ist. So zeigt sich für die zehn Städte des Kreises Recklinghausen ein starker Zusammenhang zwischen den Förderquoten Lernen und Geistige Entwicklung und der SGB-II-Quote der unter 18-Jährigen (R² = 0,67) (Wadenpohl, 2024). Offenbar wirken kommunale schulpolitische Steuerungsmechanismen und ausgeprägte Unterschiede bei der Einleitung von AO-SF-Verfahren stärker als personenbezogene Risikofaktoren.

Der Inklusionsanteil spiegelt die Umsetzung der inklusiven Beschulung in den Kommunen wider (Abbildung 3.27). Hervorzuheben ist die Entwicklung in Bottrop: Hier wurde die Förderschule Sprache im Primarbereich weitergeführt, die Verbundförderschule für Lern- und Entwicklungsstörungen jedoch aufgelöst. 82 % der in Bottrop lebenden Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen derzeit eine allgemeine Schule. Im Jahr 2018 lag dieser Anteil noch bei nur 58 %.

Methodischer Hinweis

Die kommunalen Förderquoten und Inklusionsanteile beziehen sich auf den Wohnort der Schüler*innen in der Metropole Ruhr, unabhängig vom Standort der besuchten Schule in NRW.

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