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Bildungsbericht Ruhr 2024

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg
Prof. Dr. Christian Reintjes

Sekundarstufe I: Ergebnisse VERA 8 (Schuljahr 2022/23) bezogen auf die angestrebten Bildungsabschlüsse

Bei der Messung in der Jahrgangsstufe 8 werden je nach angestrebtem Bildungsabschluss unterschiedliche Testheftvarianten eingesetzt. Folgend werden die Ergebnisse entlang der angestrebten Bildungsabschlüsse vorgestellt (Infokasten), zuerst mit Blick auf den Kompetenzbereich Sprache und Sprachgebrauch, danach für den Kompetenzbereich Zuhören.

VERA 8

In den Fächern Deutsch und Mathematik wurden drei unterschiedliche Testheftvarianten verwendet:

  • Testheft A (orientiert an den Bildungsstandards der KMK für den Erweiterten Ersten Schulabschluss, EESA); in der offiziellen Darstellung der Landesergebnisse wird zwischen Hauptschulen und G-Kursen an Gesamtschulen unterschieden. Diese Differenzierung wird in den vorliegenden Auswertungen jedoch nicht vorgenommen.
  • Testheft B (orientiert an den Bildungsstandards der KMK für den Mittleren Schulabschluss, MSA)
  • Testheft C (orientiert am gymnasialen Bildungsgang).

In den Fächern Englisch und Französisch wurde mit zwei Testheftvarianten getestet:

  • Testheft 1 (orientiert an den Bildungsstandards der KMK für den EESA und MSA)
  • Testheft 2 (orientiert am gymnasialen Bildungsgang).

Deutsch (Sprache und Sprachgebrauch)

EESA (Erster Schulabschluss (ESA) und Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA)Der Erste Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss) wird nach Klasse 9, der Erweiterte Erste Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) nach Klasse 10 vergeben. Der Erweiterte Erste Schulabschluss wird in einem Abschlussverfahren erworben, das sich aus den schulischen Leistungen in der zehnten Klasse und einer Prüfung zusammensetzt.Erweiterter Erster Schulabschluss)

Besonders alarmierend sind die Ergebnisse für den Kompetenzbereich Sprache und Sprachgebrauch der Schüler*innen, die den Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA) anstreben. Landesweit erreichen 80 % nicht die Mindestanforderungen in diesem Kompetenzbereich (Abbildung 3.41). Im Ruhrgebiet liegt der Wert bei einem Drittel der Kreise und kreisfreien Städte sogar über 90 % (Abbildung 3.42).

MSA (Mittlerer Schulabschluss)

Rund 63 % der Schüler*innen in NRW, die den Mittleren Schulabschluss (MSA) anstreben, erreichen oder übertreffen den Mindeststandard (KS2) (Abbildung 3.41). Hier treten deutliche regionale Unterschiede zutage: Westfalen (o. MR) erreicht mit 68 % den höchsten Wert, gefolgt vom Rheinland (o. MR) mit 63 % und dem Ruhrgebiet mit 55 %. Hier treten deutliche regionale Unterschiede zutage: Westfalen erreicht mit 68 % den höchsten Wert, gefolgt vom Rheinland mit 63 % und dem Ruhrgebiet mit 55 %. Besorgniserregend ist der Anteil der Achtklässler*innen, die den MSA anstreben und die Mindestanforderungen verfehlen. Landesweit liegt dieser Anteil bei knapp 37 %, im Ruhrgebiet jedoch deutlich höher bei 45 % (Abbildung 3.41). Innerhalb der einzelnen Kommunen in der Metropole Ruhr gibt es erhebliche Unterschiede (Abbildung 3.43).

Gynmnasiast*innen

Die Ergebnisse der Gymnasiast*innen zeigen, dass etwa 86 % von ihnen den Regelstandard (KS3) erreichen oder übertreffen. Regional betrachtet liegen die Werte im Rheinland und Westfalen bei 88 %, während sie im Ruhrgebiet mit 83 % etwas niedriger ausfallen (Abbildung 3.44).

Deutsch (Zuhören) - Ergebnisse VERA 8 bezogen auf angestrebte Schulabschlüsse

EESA (Erster Schulabschluss (ESA) und Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA)Der Erste Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss) wird nach Klasse 9, der Erweiterte Erste Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) nach Klasse 10 vergeben. Der Erweiterte Erste Schulabschluss wird in einem Abschlussverfahren erworben, das sich aus den schulischen Leistungen in der zehnten Klasse und einer Prüfung zusammensetzt.Erweiterter Erster Schulabschluss)

Alarmierend sind die Ergebnisse der Schüler*innen beim Kompetenzbereich Zuhören, die den Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA) anstreben. Landesweit verfehlen 72 % die Mindestanforderungen in diesem Kompetenzbereich (Metropole Ruhr: 78 %). Im Ruhrgebiet überschreitet der Anteil in vielen Kommunen deutlich die 80-%-Marke (Abbildung 3.46).

MSA (Mittlerer Schulabschluss)

Von den Schüler*innen, die den Mittleren Schulabschluss (MSA) anstreben, erreichen oder übertreffen nur etwa 64 % den Mindeststandard. Deutliche regionale Unterschiede sind erkennbar: Westfalen liegt mit 70 % an der Spitze, gefolgt vom Rheinland mit 64 % und dem Ruhrgebiet mit 57 %. Besorgniserregend ist der hohe Anteil an Achtklässler*innen, die den MSA anstreben, jedoch den Mindeststandard (KS2) im Kompetenzbereich Zuhören nicht erreichen. Landesweit beträgt dieser Anteil knapp 36 %, im Ruhrgebiet liegt er jedoch deutlich höher bei 43 %. Innerhalb der Metropole Ruhr gibt es zudem erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen (Abbildung 3.47).

Gymnasiast*innen

Die Ergebnisse im Kompetenzbereich Zuhören für das Schuljahr 2022/2023 (Abbildung 3.45) verdeutlichen, dass etwa 88 % der Gymnasiast*innen in NRW (Testheft C) den Mindeststandard (KS2) erreichen oder übertreffen. Regional betrachtet liegen die Werte in Westfalen bei 90 %, im Rheinland bei 88 % und im Ruhrgebiet etwas niedriger bei 86 % (Abbildung 3.45).

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