Bildungsbericht Ruhr 2024

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg
Prof. Dr. Christian Reintjes

3.7. Zusammenfassung und Ausblick

Die Indikatoren zur Situation der Schullandschaft und ihrer Akteure in der Metropole Ruhr haben sich seit dem letzten Bildungsbericht (2020) dramatisch verschlechtert. Angesichts dieser Entwicklung ist eine umfassende Auseinandersetzung auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene unumgänglich. Vor dem Hintergrund der herausfordernden gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen stehen der gesellschaftliche Zusammenhalt, die Innovationskraft sowie die wirtschaftliche Zukunft des Ruhrgebiets – und damit von NRW insgesamt – auf dem Spiel. Die Schullandschaft leidet unter einem erheblichen Ressourcenmangel. Die pädagogischen Rahmenbedingungen, unter denen überproportional viele bildungsarme Kinder und Jugendliche zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt werden sollen, sind unzureichend und verschlechtern sich rasant. Handlungskorridore scheinen durch den großen Lehrkräftemangel vor allem an Schulen in herausfordernden Lagen, übervolle Klassen und Schulen, sanierungsbedürftige Schulgebäuden und prekäre Haushaltslagen der Kommunen und des Landes nicht groß zu sein.

Umso bedeutsamer ist es allerdings, dass die sehr knappen Ressourcen gezielt und strategisch eingesetzt werden. Dabei sollte im Ruhrgebiet die Sicherung von Basiskompetenzen von allen Kindern und Jugendlichen das strategische Ziel des Handelns der Akteure auf allen Ebenen sein. Wir sind uns bewusst, dass das viel verlangt ist. Zur Wahrheit gehört, dass mit der konsequenten Umsetzung dieses Ziels liebgewonnene Gewohnheiten infrage gestellt, wohlbegründete Maßnahmen, die andere Zielstellungen verfolgen, nicht priorisiert werden können und ein hohes Commitment aller Akteure unter Verzicht auf (berechtigte) andere Interessen entwickelt werden muss. Verantwortliche im Mehrebenensystem in ihren Zuständigkeiten für die inneren und äußeren Schulangelegenheiten sind aufgefordert, hier an einem Strang zu ziehen. Auch die Kommunen sollten diese Zielsetzung als zentrale Prämisse in ihrer Schulentwicklungsplanung verankern und in ihrer Bildungsregion als strategisches Ziel aller Akteure einfordern und unterstützen.

Ein strategischer Einsatz von knappen Ressourcen zur Sicherung von Mindestkompetenzen lässt sich auch mit dem Prinzip, Ungleiches ungleich zu behandeln, übersetzen. Im Bereich der Bildungsfinanzierung muss dieses Prinzip auf den Ebenen des Landes, der Region und der Kommunen rechtlich justiert und in die Praxis umgesetzt werden.

Der Bildungsbericht identifiziert als ein zentrales Handlungsfeld die Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) im Primarbereich, insbesondere im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch. Eine Umsetzung des Mottos, Ungleiches ungleich zu behandeln, bedeutet in diesem Zusammenhang, auf Landesebene eine sozialindexbasierte Differenzierung des Landeszuschusses für OGS-Plätze einzuführen.

Zudem sollten Städte und Kommunen die Staffelung der Elternbeiträge für OGS-Plätze als strategischen Hebel zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit nutzen. Die kommunalen Modelle können auf Grundlage der im Bericht dargestellten Vergleiche einer kritischen Sichtung unterzogen werden. Zudem könnte geprüft werden, ob eine gemeinsame regionale Strategie zur Stärkung der Metropole Ruhr beiträgt.

Eine gute Qualität im Bereich des offenen Ganztags an Grundschulen ist zudem abhängig von klaren Vorgaben des Landes. Angesichts der Vielzahl an Trägern sollten rechtsverbindliche, evidenzbasierte Mindeststandards für die Arbeit in der OGS vorgegeben werden.

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