Bildungsbericht Ruhr 2024

Rahmenbedingungen

Prof. Dr. Jörg-Peter Schräpler
Sebastian Jeworutzki

Geburtenentwicklung

Im vorherigen Abschnitt wurde bereits die Bedeutung der Entwicklung der Geburten für die Planung des zukünftigen Bildungsangebots erläutert. In den drei Regionen in Nordrhein-Westfalen sind die Geburtenzahlen von 2018 bis zum Jahr 2021 nur leicht gesunken. Im Jahr 2022 kam es zu einem stärkeren Rückgang zwischen 3 % in der Metropole Ruhr und 7 % im Rheinland. Die bereits im vergangenen Bildungsbericht festgestellte Stagnation der Geburtenzahlen besteht also weiterhin fort, und es zeichnen sich sogar sinkende Geburtenzahlen ab.

Abbildung 1.4 zeigt die Entwicklung des Anteils von Geburten, bei denen ein Elternteil oder beide Elternteile eine nicht deutsche Nationalität aufweisen. Besonders auffällig ist der starke Zuwachs des Anteils von Geburten, bei denen beide Eltern eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit aufweisen. Es ist zu vermuten, dass dieser Anstieg insbesondere auf schutzsuchende Eltern aus der Ukraine zurückzuführen ist. Die Beobachtung, dass der Anteil im Ruhrgebiet im Vergleich zu den beiden anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen deutlich höher liegt, hat weiterhin Bestand; inwieweit diese Zuwächse eine erhöhte Nachfrage nach Bildungsangeboten hervorrufen, hängt stark davon ab, wann und wie viele der geflüchteten Ukrainer*innen zurückkehren können.

Entwicklung der Bevölkerung und bildungsrelevanter Altersgruppen

Im Bildungsbericht Ruhr 2020 wurde für den Zeitraum 2013 bis 2018 ein leichtes Bevölkerungswachstum in der Metropole Ruhr festgestellt, nachdem im Zeitraum zwischen 2001 bis 2010 noch ein Rückgang (–3,6 %) der Berechnung der Einwohner*innenzahlenDen Berechnungen der Bevölkerung liegen die amtlichen Einwohnerzahlen des Statistischen Bundesamtes zugrunde, die sich von den Angaben der kommunalen Statistikstellen unterscheiden können. Die amtlichen Einwohner*innenzahlen basieren auf dem Zensus 2011 und werden jährlich fortgeschrieben. Bei der Ermittlung der Einwohner*innenzahlen im Zensus 2011 wurden umfangreiche Registerbereinigungen durchgeführt, deren Ergebnisse jedoch aus rechtlichen Gründen nicht in die Melderegister zurückgespielt werden konnten. Daher können diese Einwohner*innenzahlen von denen der Melderegister der Kommunen abweichen. Die Fortschreibung der Bevölkerung wird auf Grundlage der Bevölkerungsbewegungsstatistiken berechnet, die ebenfalls von den kommunalen Einwohnerregistern abweichen können.Bevölkerung zu beobachten war. Dieses Wachstum setzt sich fort, wobei die stärksten Zuwächse auf Landesebene in Kreisen im westlichen Rheinland und Westfalen sowie im Kreis Paderborn (+2,2 %) zu verzeichnen sind. In den Großstädten sind mit Ausnahme von Bonn (+2,8 %), Münster (+2,1 %) und Mönchengladbach (+2,7 %) nur geringere Zuwächse zu beobachten – die Stadt Köln weist mit –0,1 % sogar einen geringen Bevölkerungsverlust auf.

Insgesamt ist die Berechnung der Einwohner*innenzahlenDen Berechnungen der Bevölkerung liegen die amtlichen Einwohnerzahlen des Statistischen Bundesamtes zugrunde, die sich von den Angaben der kommunalen Statistikstellen unterscheiden können. Die amtlichen Einwohner*innenzahlen basieren auf dem Zensus 2011 und werden jährlich fortgeschrieben. Bei der Ermittlung der Einwohner*innenzahlen im Zensus 2011 wurden umfangreiche Registerbereinigungen durchgeführt, deren Ergebnisse jedoch aus rechtlichen Gründen nicht in die Melderegister zurückgespielt werden konnten. Daher können diese Einwohner*innenzahlen von denen der Melderegister der Kommunen abweichen. Die Fortschreibung der Bevölkerung wird auf Grundlage der Bevölkerungsbewegungsstatistiken berechnet, die ebenfalls von den kommunalen Einwohnerregistern abweichen können.Bevölkerung im Ruhrgebiet von 5,05 Millionen im Jahr 2013 und 5,11 Millionen im Jahr 2018 auf 5,14 Millionen Einwohner angestiegen. Dies entspricht einem leichten Zuwachs von 0,7 % gegenüber dem Jahr 2018. Das Rheinland wächst minimal stärker um 1,4 % und Westfalen um 0,7 %.

Abbildung 1.6 zeigt bezogen auf das Basisjahr 2018 die Bevölkerungsentwicklung für die Vergleichsregionen bis zum Jahr 2022. Wie bereits in der Vergangenheit weisen die meisten Vergleichsregionen größere Bevölkerungszuwächse auf als das Ruhrgebiet, und lediglich das Saarland zeigt eine noch geringere Wachstumsrate. Im Jahr 2022 sind in allen Regionen starke Zuwächse zu beobachten, die z. T. auf die Zunahme von Schutzsuchenden infolge des Ukrainekrieges zurückzuführen sind. Die stärksten Zuwächse zwischen 2021 und 2022 verzeichnen Berlin (+1 %) und Hamburg (+1,8 %).

Der Einfluss der Aufnahme von Schutzsuchenden auf den Bevölkerungsstand zeigt sich dementsprechend an deren Anteil an der Gesamtbevölkerung (Abbildung 1.7). Nach einem ersten deutlichen Anstieg im Jahr 2015 kommt es mit Beginn des Kriegs in der Ukraine in allen Regionen zu einem weiteren Anstieg des Anteils Schutzsuchender an der Bevölkerung. Die regionale Verteilung der Schutzsuchenden unterscheidet sich ab 2015 deutlich. In der Metropole Ruhr, dem Saarland und den Stadtstaaten Hamburg und Berlin ist der Anteil an der Bevölkerung am höchsten, während die südlichen Regionen einen deutlich geringeren Anteil aufweisen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Metropolregionen im deutlich höheren Maße Integrationsleistungen für Geflüchtete und andere SchutzsuchendeNichtdeutsche, die sich in Deutschland aufgrund völkerrechtlicher, humanitärer oder politischer Gründe aufhalten und im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst sind (Statistisches Bundesamt, o. J.). Es gibt drei Untergruppen:

1. Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus: Personen im laufenden Asylverfahren, bei denen der Schutzstatus bislang nicht entschieden ist.
2. Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus: Personen mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen.
3. Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus: Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder die ihren humanitären Aufenthaltstitel verloren haben und ausreisepflichtig sind.

Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerber*innen oder Asylberechtigte beschreiben jeweils spezifische Gruppen innerhalb der Schutzsuchenden.
Schutzsuchende
erbringen müssen. Dies zeigt sich auch im Vergleich des Anteils Schutzsuchender auf Landesebene, wo die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin den höchsten verzeichnen. Die ostdeutschen Bundesländer und Bayern weisen hingegen den geringsten Anteil auf.

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