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Bildungsbericht Ruhr 2020
Allgemeinbildende Schulen
- Rahmenbedingungen für die Bildungsprozesse in der Metropole Ruhr
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Allgemeinbildende Schulen
- Schulstrukturen, Schulangebote und Rahmenbedingungen des Lernens
- Lehrkräfte: Altersstruktur und Quote unbesetzter Stellen
- Schüler*innen: Entwicklung, Zusammensetzung, sonderpädagogischer Förderbedarf
- Bildungsbeteiligung in Jahrgangsstufe 7
- Regionale Vernetzung in der Metropole Ruhr
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Bildungsprozesse
- Inanspruchnahme schulischer Ganztagsangebote
- An Hauptschulen und Gymnasien lernen hauptsächlich Schüler*innen mit entsprechender Schulformempfehlung
- Deutlicher Schüler*innenzahlenanstieg an Hauptschulen während der Sekundarstufe I
- Mehrheit der Gymnasiast*innen verbleibt beim Übergang in die Sekundarstufe II in der schulformeigenen Oberstufe
- Bildungserfolg Schulabschlüsse
- Ausblick
- Literatur
- Hochschule
3.7. Bildungserfolg Schulabschlüsse
Mit dem Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses werden wichtige Weichen für die weitere Bildungs- und Erwerbsbiografie gestellt. Abschlüsse zertifizieren abgeschlossene Bildungsprozesse und weisen fachliche und überfachliche Kompetenzen aus. Beide Indikatoren – Kompetenzen und Abschlüsse – beschreiben zentrale Merkmale des Bildungserfolgs und werden beispielsweise im nationalen Bildungsbericht berichtet (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2018, S. 122). Da unterhalb der Landesebene (QUA-LiS NRW, 2019) regionale Auswertungen der Kompetenzmessung, wie sie in den Lernstandserhebungen stattfinden, nicht zur Verfügung stehen, muss diese Dimension außen vor bleiben.
Das folgende Kapitel konzentriert sich daher auf die Frage, welche Bildungsabschlüsse in der Metropole Ruhr erworben werden und welchen Anteil daran die jeweiligen Schulformen haben. Anders als im übrigen Bericht wird hier als erstes Berichtsjahr das Jahr 2014 herangezogen. Grund dafür ist, dass 2013 ein doppelter Abiturjahrgang entlassen wurde, der die Daten für dieses Jahr singulär und in einer Zeitreihe wenig aussagekräftig macht. Eine weitere Perspektive erfolgt in diesem Kapitel auf Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Abgänger*innen der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen (ohne die Förderschulen im Bereich der Grund- und HauptschuleSchüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden überwiegend auf dem Niveau der Grund- oder Hauptschule unterrichtet. Da diese Förderschulen nicht selten schulstufenübergreifend organisiert sind, werden sie zu dieser Kategorie zusammengefasst.Förderschulen) ohne einen Abschluss, welche zu großen Anteilen anschließend in ein Berufskollegs/BerufsschulenDie Berufskollegs umfassen ein großes Spektrum verschiedener Bildungsgänge mit unterschiedlicher Zielsetzung bzw. unterschiedlichen Abschlüssen (Fachschule, Fachoberschule, Berufsschule, Berufsfachschule, berufliches Gymnasium), von denen im Kapitel „Berufliche Bildung“ nur einige berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind das solche, die der Ausbildungsvorbereitung dienen (BK-Anlage A), sowie solche, die eine Kombination aus beruflicher und schulischer Qualifikation beinhalten und mit zwei Abschlüssen (einem beruflichen und einem schulischen) beendet werden (BK-Anlage B3; BK-Anlage C1).Berufskolleg oder Weiterbildungskolleg wechseln und dort einen Schulabschluss nachholen.
Bei Auswertungen sehr großer Datensätze (z. B. auf Landesebene) wird das (endgültige) Nichterreichen von Abschlüssen mithilfe der sogenannten Abgänger*innenquote berechnet, welche die Abgänger*innen ohne Abschluss ins Verhältnis zur gleichaltrigen Wohlbevölkerung setzt. Im regionalen Bildungsmonitoring hingegen wird der Anteil der Abgänger*innen ohne Abschluss üblicher Weise an allen Abgänger*innen relationiert (Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement, 2018).