Bildungsbericht Ruhr 2020

Berufliche Bildung

Dr. Sirikit Krone

Das System zur Berufsvorbereitung

Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Abgänger*innen einer allgemeinbildenden Schule, für die noch die Schulpflicht gilt und die keine Berufsausbildung oder ein Studium begonnen haben, werden in das System zur Berufsvorbereitung aufgenommen. Dieses System umfasst zum einen die Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung nach Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK)*Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK), die sich an Schüler*innen ohne Schulabschluss richten und in Vollzeit- oder Teilzeitform sowohl den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 als auch die Vorbereitung auf eine Ausbildung ermöglichen.

Zum anderen gibt es an der Berufsfachschule (Anlage B) und der Fachoberschule (Anlage C) vielfältige Bildungsgänge, die eine berufliche Orientierung und die Vermittlung von Kenntnissen zu einem bestimmten Berufsfeld mit dem Erwerb eines höherwertigen Schulabschlusses verknüpfen. Inwieweit bei diesen Bildungsgängen die Berufsvorbereitung oder das Ziel des Schulabschlusses im Vordergrund steht, ist individuell unterschiedlich.

In der gesamten Metropole Ruhr gab es im Jahr 2018 an den Berufskollegs aller Städte und Kreise Klassen zur Ausbildungsvorbereitung in Vollzeit sowie ebenfalls an allen Standorten (außer Bottrop) in Teilzeitklassen für Teilnehmer*innen an berufsvorbereitenden Maßnahmen der Arbeitsverwaltung und freier Träger. Klassen der Ausbildungsvorbereitung mit einem Arbeitsverhältnis bzw. ohne ein Arbeitsverhältnis wurden an den Berufskollegs aller Städte und Kreise (außer Bochum und Bottrop) jeweils in Teilzeit angeboten. Differenziert nach Fachrichtungen zeigt sich folgendes Bild für die Anzahl der Angebote (Abbildung 4.1).

Die Bildungsgänge der schulischen Ausbildung werden in den vergangenen Jahren bei den Schulabgänger*innen in einer stabilen Größenordnung gewählt, wie bundesweite Zahlen zeigen (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF], 2019a). Allerdings haben sich die Ausrichtungen unterschiedlich entwickelt, dies gilt insbesondere für den expandierenden Bereich der Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe, weshalb die Schulen des GesundheitswesensDie Ausbildungsgänge in Schulen des Gesundheitswesens dauern i. d. R. drei Jahre und umfassen einen theoretischen und einen praktischen Teil. In folgenden Bereichen bzw. Gesundheitsfachberufen wird ausgebildet: Altenpflege, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Hebammenkunde, Logopädie, Notfallsanitäter*in, Physiotherapie, Podologie, Medizinisch-Technische Assistenzberufe verschiedener Fachrichtungen, Masseur*in, medizinischer Bademeister*in, Pharmazeutisch-Technische Assistenz, Diätassistent*in, Orthoptist*in, Hygienekontrolleur*in, Desinfektor*in und Familienpfleger*in.Gesundheitsschulen weiter unten separat betrachtet werden. Das Angebot, welches an Berufskollegs in der Metropole Ruhr für die Ausbildung in diesen Berufen zur Verfügung steht, umfasst eine große Anzahl an fachlichen Ausrichtungen, wobei nicht jede an jedem Standort vertreten ist.

Gerade für seltenere Berufe ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Versorgung durch lediglich einige Standorte ausreichend ist. Dies führt allerdings dazu, dass Schüler*innen ggf. für ihre Berufsausbildung den Wohnort wechseln müssen, da die Entfernung zum Pendeln zu groß. ist. Insgesamt zeigt sich seit Jahren ein kaum verändertes Bild der angebotenen Bildungsgänge, weshalb hier die Zahlen für 2018 genannt werden. So wurden in diesem Berichtsjahr an insgesamt vier Berufskollegs in der Metropole Ruhr zweijährige Bildungsgänge in Vollzeit zur Erlangung eines Berufsabschlusses angeboten. An allen 15 Standorten war der Erwerb eines Berufsabschlusses sowie gleichzeitig eines mittleren Schulabschlusses möglich, an jeweils 14 die Kombination aus Berufsabschluss und Fachhochschulreife in einem dreijährigen Vollzeitangebot ohne Schulpraktikum. Ein Berufsabschluss kombiniert mit der allgemeinen HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.Hochschulreife (mit Berufspraktikum) konnte in einem vierjährigen Vollzeitbildungsgang an insgesamt 12 Kollegs in der Metropole Ruhr erlangt werden.

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