Bildungsbericht Ruhr 2020
Allgemeinbildende Schulen
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Förderquoten seit 2013 gestiegen
Für die Darstellung der Inklusionsentwicklung ist zum einen von Belang, in welchem Umfang der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung diagnostiziert wird. Indikator dafür ist die Förderquote. Zum anderen ist die Frage nach dem Förderort zu stellen.
Mit Blick auf die Förderquote muss beachtet werden, dass sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen erst nach Abschluss der Schuleingangsphase, die bis zu drei Jahre dauern kann, diagnostiziert wird. Als repräsentativ für die Förderquote in der Grundschule kann daher die Quote in der Jahrgangsstufe 4 angesehen werden, denn Kinder, bei denen im dritten oder vierten Jahrgang das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (kurz: AO-SF-Verfahren) abgeschlossen ist, haben bereits in den vorherigen Jahrgängen viel individuelle und pädagogische Unterstützung benötigt. Die Berechnungen der Förderquoten für die Jahrgangsstufen 4 und 5 (erstes Jahr der weiterführenden Schulen) haben gezeigt, dass diese kaum differieren, weshalb sie folgend gemittelt berichtet werden und damit auch für die Sekundarstufe I stehen.
Die so berechnete gemittelte Förderquote ist zwischen 2013 und 2018 in der Metropole Ruhr um 1,9 Prozentpunkte auf 8,4 % gestiegen. Im Zuge der Inklusionsdebatte ist diese Entwicklung ein weit verbreiteter Trend: Einerseits steigt der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in Regelschulen lernen, andererseits werden anteilig auch mehr Kinder als förderbedürftig diagnostiziert. In der Metropole Ruhr variiert der Förderanteil zwischen den Gebietskörperschaften, wobei beachtet werden muss, dass die Schüler*innen an dem Schulort gezählt werden, an dem sie lernen und nicht am Wohnort, was zu leichten Verzerrungen zwischen den Gebietskörperschaften führen kann (Abbildung 3.21).