Bildungsbericht Ruhr 2020

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Förderquoten seit 2013 gestiegen

Für die Darstellung der Inklusionsentwicklung ist zum einen von Belang, in welchem Umfang der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung diagnostiziert wird. Indikator dafür ist die FörderquoteAnteil an Schüler*innen mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf in Klasse 4 (Grundschule) bzw. Klasse 5 (weiterführende Schulen) der Förderschulen in der Gebietskörperschaft im Verhältnis zur Anzahl der Schüler*innen in der Klassenstufe 4 (bzw. 5). Diese Berechnung weicht von der Vorgehensweise auf Landesebene ab.Förderquote. Zum anderen ist die Frage nach dem Förderort zu stellen.

Mit Blick auf die Förderquote muss beachtet werden, dass sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen erst nach Abschluss der Schuleingangsphase, die bis zu drei Jahre dauern kann, diagnostiziert wird. Als repräsentativ für die Förderquote in der Grundschule kann daher die Quote in der Jahrgangsstufe 4 angesehen werden, denn Kinder, bei denen im dritten oder vierten Jahrgang das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (kurz: AO-SF-VerfahrenVerfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Einen entsprechenden Antrag können Eltern bei der allgemeinen Schule stellen. Diese leitet ihn an die zuständige Schulaufsicht weiter. Die Schulaufsicht entscheidet daraufhin, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll. Ist dies der Fall, werden eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt, gemeinsam den Umfang der notwendigen Förderung festzustellen. Die zuständige Schulaufsicht entscheidet aufgrund der Gutachten (und mitunter nach einem ergänzenden Elterngespräch im Schulamt), ob das Kind Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hat. Diese Entscheidung wird den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt und begründet.AO-SF-Verfahren) abgeschlossen ist, haben bereits in den vorherigen Jahrgängen viel individuelle und pädagogische Unterstützung benötigt. Die Berechnungen der Förderquoten für die Jahrgangsstufen 4 und 5 (erstes Jahr der weiterführenden Schulen) haben gezeigt, dass diese kaum differieren, weshalb sie folgend gemittelt berichtet werden und damit auch für die Sekundarstufe I stehen.

Die so berechnete gemittelte Förderquote ist zwischen 2013 und 2018 in der Metropole Ruhr um 1,9 Prozentpunkte auf 8,4 % gestiegen. Im Zuge der Inklusionsdebatte ist diese Entwicklung ein weit verbreiteter Trend: Einerseits steigt der Anteil der Kinder mit Schulen für Schüler*innen mit sonderpädagogischem FörderbedarfHierzu zählen alle Schulen, an denen mindestens ein Schüler bzw. eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet wird.sonderpädagogischem Förderbedarf, die in Regelschulen lernen, andererseits werden anteilig auch mehr Kinder als förderbedürftig diagnostiziert. In der Metropole Ruhr variiert der Förderanteil zwischen den Gebietskörperschaften, wobei beachtet werden muss, dass die Schüler*innen an dem Schulort gezählt werden, an dem sie lernen und nicht am Wohnort, was zu leichten Verzerrungen zwischen den Gebietskörperschaften führen kann (Abbildung 3.21).

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