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Bildungsbericht Ruhr 2020

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg

An Hauptschulen und Gymnasien lernen hauptsächlich Schüler*innen mit entsprechender Schulformempfehlung

In Nordrhein-Westfalen können Eltern die Schulform, auf der ihr Kind nach der Grundschule lernen soll, unabhängig von der SchulformempfehlungDie Empfehlung der Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin werden die Schulformen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule und Sekundarschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz. Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.Empfehlung der Grundschule frei wählen. Die Grundschulempfehlungen können als Prädiktor für die leistungsbezogene Zusammensetzung der Schülerschaft an den verschiedenen Schulformen herangezogen werden. Zugleich kann man aufgrund dieser Daten auch Rückschlüsse ziehen, wie wahrscheinlich beispielsweise der Übergang auf ein Gymnasium für einen Schüler bzw. eine Schülerin in einer bestimmten Kommune ausfällt, wenn keine (reine) Gymnasialempfehlung vorliegt. Die folgend referierten Daten spiegeln dabei nicht unmittelbar den Elternwillen wider, denn insbesondere die Gesamtschulen weisen seit Jahren deutliche Anmeldeüberhänge auf. Die Daten geben vielmehr Auskunft über den abgeschlossenen Übergangsprozess und bringen sehr unterschiedliche Profilierungsprozesse der Schulformen auf lokaler Ebene zum Ausdruck (Abbildung 3.32).

Für das Ruhrgebiet insgesamt zeigt sich, dass an die schrumpfenden Hauptschulen mit einem Anteil von 95 % fast ausschließlich Schüler*innen mit einer (reinen oder erweiterten) Hauptschulempfehlung übergehen.

Sekundarschulen sind leistungsbezogen heterogen zusammengesetzt, denn neben durchschnittlich 63,1 % (uneingeschränkt oder erweitert) Hauptschulempfohlenen lernen dort auch 31,3 % (rein oder erweitert) Realschulempfohlene, rein gymnasial Empfohlene machen hingegen durchschnittlich nur 2,4 % aus. Auf der Ebene der Gebietskörperschaften zeigen sich dabei erhebliche Unterschiede: in einigen Kommunen ähnelt die Zusammensetzung der Schüler*innenschaft der Sekundarschule eher der Realschule, in anderen eher der Gesamt- oder auch der Hauptschule. Was die Leistungsvoraussetzungen der Schüler*innenschaft zu Beginn der Sekundarstufe I angeht, platziert sich die Sekundarschule durchschnittlich zwischen Haupt- und Realschule.

An Gesamtschulen lernen neben 45,8 % (rein oder erweitert) Realschul- sowie 45,6 % (rein oder erweitert) Hauptschulempfohlenen 6,1 % rein Gymnasialempfohlene, die angestrebte Drittelparität wird daher für die Metropole Ruhr nicht erreicht. Auch an dieser Schulform des längeren gemeinsamen Lernens zeigen sich kommunal sehr unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen der Schüler*innen in Klassenstufe 5: So finden sich beispielsweise an Gesamtschulen in Oberhausen, Herne und Bottrop so gut wie keine Gymnasialempfohlenen und ein unterdurchschnittlicher Anteil an (rein oder erweitert) Realschulempfohlenen. Die Zusammensetzung der Schüler*innenschaft ähnelt in diesen Kommunen eher einer typischen Hauptschulschüler*innenschaft.

An Realschulen lernen in der Klassenstufe 5 durchschnittlich 75 % (rein oder erweitert) Realschulempfohlene und 19 % (rein oder erweitert) Hauptschulempfohlene sowie 3,5 % Gymnasialempfohlene, wiederum mit deutlichen Varianzen zwischen den Städten und Kreisen, die auf unterschiedliche Funktionen derselben Schulform innerhalb der lokalen Schullandschaft verweisen.

Die fünften Klassen der Gymnasien setzen sich zu drei Vierteln aus Gymnasial – sowie einem Viertel (rein oder erweitert) Realschulempfohlenen zusammen, wobei – um das Maximum an Spreizung zu nennen – an den Gymnasien Gelsenkirchens über 80 % rein Gymnasialempfohlene lernen, in Kreis Unna hingegen unter 70 %. Damit ergeben sich für Schüler*innen ohne reine Gymnasialempfehlung unterschiedliche Chancen, von der Grundschule auf ein Gymnasium überzugehen. Beachtet werden muss allerdings, dass ein nicht geringer Teil der Schüler*innenschaft des Gymnasiums dieses im Verlauf der Sekundarstufe I in Richtung einer der anderen weiterführenden Schulen wieder verlässt.

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