Bildungsbericht Ruhr 2020

Weiterbildung

Prof. Dr. em. Horst Weishaupt

6.5. Zusammenfassende Perspektiven

Angebote allgemeiner Weiterbildung haben für die Selbstverwirklichung und Lebensqualität einer bildungsaffinen Bevölkerungsgruppe große Bedeutung. Insofern sollte in der Metropole Ruhr einem umfangreichen öffentlichen Angebot allgemeiner Weiterbildung in der gesamten Breite wieder verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt werden, nachdem sich die Volkshochschulen in den letzten Jahren auf die Erweiterung des Sprachenbereichs als wichtige Integrationsleistung infolge der Flüchtlingswelle konzentrieren mussten. Auch die Hochschulen – und unter ihnen besonders die Fachhochschulen – sollten die Anstrengungen im Bereich allgemeiner Weiterbildung intensivieren.

In den kommenden Jahrzehnten [...] muss ein erheblicher Teil - ein Drittel - des Strukturwandels am Arbeitsmarkt [...] über berufliche Weiterbildung ermöglicht werden.

Durch die aus dem Berufsleben ausscheidenden geburtenstarken Jahrgänge erfordert der Arbeitsmarkt eine berufsbegleitende Nachqualifizierung, weil notwendige Veränderungen (dafür steht das Schlagwort „Digitalisierung“) nicht im erforderlichen Umfang allein durch die vergleichsweise wenigen neu ins Beschäftigungssystem kommenden jungen Arbeitskräfte möglich sind. Auch der mit den Veränderungen am Arbeitsmarkt verbundene überproportionale Verlust von Arbeitsplätzen für Unqualifizierte verlangt nach Berufliche WeiterbildungBerufliche Weiterbildung dient der berufsbegleitenden Qualifizierung auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus. Zunächst soll sie Erwerbspersonen ohne abgeschlossene Berufsausbildung – und möglicherweise auch ohne Schulabschluss – den Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen. Auf dem mittleren Qualifikationssegment dient sie nach abgeschlossener Berufsausbildung und einer Phase der Berufstätigkeit dem vertiefenden Kompetenzerwerb mit dem Ziel einer Meisterprüfung und vergleichbarer Prüfungen auf einem dem Bachelor gleichgestellten Qualifikationsniveau. Für Akademiker*innen dient die berufliche Weiterbildung etwa dem berufsbegleitenden Erwerb eines Masters oder auf dem Master aufbauenden Spezialisierungen auf akademischem Niveau.beruflicher Weiterbildung. Nach einer überschlägigen Berechnung scheiden jährlich etwa 3 % der Erwerbstätigen aus dem Erwerbsleben aus, die – angesichts des Strukturwandels – mit veränderten Qualifikationen ersetzt werden müssen. Da in den kommenden Jahrzehnten nur etwa 2 % durch die geburtenschwachen Jahrgänge ersetzt werden können, muss ein erheblicher Teil – ein Drittel – des Strukturwandels am Arbeitsmarkt bis mindestens 2040 über berufliche Weiterbildung ermöglicht werden. Es erscheint daher sehr fraglich, ob der gegenwärtige Umfang weiterbildender Maßnahmen und Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)Sie ist an Voraussetzungen gebunden und richtet sich nach dem SGB III und dem SGB II vor allem an untere Qualifikationsgruppen. Statistisch erfasst werden Förderfälle bzw. Teilnahmen und keine Personen. Ausgewertet wurden für diesen Bericht die Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ohne die Förderung von Arbeitsentgeltzuschüssen zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Bundesinstitut für Berufsbildung, 2019, S. 283).Angeboten der Bundesagentur für Arbeit, der WeiterbildungsförderungUm eine Aufstiegsfortbildung auch bei einer Verringerung der Arbeitszeit oder der Unterbrechung der Berufstätigkeit zu ermöglichen, gibt es Förderinstrumente durch einzelne Betriebe, auf der Ebene der Bundesländer und über bundesrechtliche Regelungen. Dazu gehört in Nordrhein-Westfalen der Bildungsscheck und auf Bundesebene das Aufstiegs-BAföG auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).Aufstiegsfortbildung für Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Absolvent*innen einer Berufsausbildung und der akademischen beruflichen Weiterbildung durch die Hochschulen ausreichend ist, um den Herausforderungen gerecht zu werden.

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