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Bildungsbericht Ruhr 2020

Weiterbildung

Prof. Dr. em. Horst Weishaupt

6.4. Weiterbildungsnachfrage anhand der Ergebnisse des Mikrozensus

Regelmäßige Informationen über das Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung von 18/19 bis 64 Jahren in Deutschland liefert der Adult Education Survey (AES) (Bilger/Behringer/Kuper/Schrader, 2018; Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2019). Diese Umfragen erfassen auch Weiterbildungsaktivitäten, die mangels Daten in der bisherigen institutionellen Betrachtung unberücksichtigt blieben. Nach dem AES hatten 54 % der 2018 Befragten in den letzten 12 Monaten an Weiterbildung teilgenommen. Der MikrozensusDer Mikrozensus ist die jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, bei der ungefähr 1 % der Bevölkerung zu Demografie, Erwerbstätigkeit und Bildung befragt werden. Da es sich beim Mikrozensus um eine repräsentative Zufallsstichprobe handelt, lassen sich die Ergebnisse auf die Gesamtbevölkerung übertragen und erlauben aufgrund der großen Anzahl an Befragten zudem auch regionale Analysen.

Vergleichbarkeit der Angaben aus dem Mikrozensus

Durch Umstellung auf eine neue Stichprobe 2016 ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 mit Jahren davor teilweise eingeschränkt. Durch eine neue Auswahlgesamtheit im Jahr 2016 ist anzunehmen, dass größere Haushalte und insbesondere Ehepaare mit Kindern im Mikrozensus geringfügig unterrepräsentiert sind. Diese Unterrepräsentation kumuliert sich über die Jahre, sodass bei einer Aktualisierung der Auswahl das Niveau wieder angehoben wird. In der Zeitreihe macht sich diese Niveauanpassung durch eine Zunahme größerer Haushalte sowie von Ehepaaren mit Kindern bemerkbar. Des Weiteren ist zu vermuten, dass mit der Niveauanpassung von Ehepaaren mit Kindern auch eine Zunahme der Erwerbstätigen einhergeht, da Väter eine generell hohe Erwerbsbeteiligung aufweisen (Statistisches Bundesamt, 2017).
Mikrozensus
liefert jährlich Daten zum Weiterbildungsverhalten, die auch für die Metropole Ruhr bereitgestellt werden konnten. Erfasst wurde die Teilnahme von 15- bis 64-Jährigen an einer Weiterbildung in den letzten 12 Monaten im Ruhrgebiet und den herangezogenen Vergleichsregionen (Abbildung 6.25).

Die im Rahmen des Mikrozensus erfasste Weiterbildungsbeteiligung liegt in Deutschland bei knapp 15 % (2013: 14,9 %; 2018: 14,6 %). Regional bestehen zwischen den erfassten Vergleichsregionen deutliche Unterschiede in der Weiterbildungsbeteiligung. 2013 hatte das Ruhrgebiet mit 12 % die niedrigste Weiterbildungsbeteiligung aller berücksichtigten Regionen, konnte bis 2018 aber seine Beteiligung auf 12,9 % erhöhen.

2013 hatte das Ruhrgebiet mit 12 % die niedrigste Weiterbildungsbeteiligung aller berücksichtigten Regionen, konnte bis 2018 aber seine Beteiligung auf 12,9 % erhöhen.

Weiterbildungsbeteiligung ist stark vom Bildungsniveau abhängig. Das verdeutlicht der Jahresvergleich 2013 und 2018 hinsichtlich der Metropole Ruhr (Abbildung 6.27). Zu beiden Zeitpunkten ist die Weiterbildungsbeteiligung der Personen mit HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.Hochschulreife und – noch ausgeprägter – mit einer über eine duale Berufsausbildung hinausgehenden beruflichen Qualifikation sehr viel höher als die der Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Absolvent*innen mit mittlerem Schulabschluss oder dualer Berufsausbildung. Unqualifizierte beteiligen sich nur unterdurchschnittlich an beruflicher Weiterbildung. Damit bestätigen auch diese Befunde, dass Weiterbildung nicht zur Verringerung, sondern eher zur Vergrößerung von Bildungsunterschieden beiträgt.

Die ungleiche Weiterbildungsbeteiligung nach beruflichem Bildungsabschluss 2018 findet sich teilweise noch ausgeprägter in den zum Vergleich mit dem Ruhrgebiet herangezogenen Vergleichsregionen (Abbildung 6.28). Im Bundesdurchschnitt nehmen beruflich Höherqualifizierte (mit einer über eine duale Berufsausbildung hinausgehenden Qualifikation) 4,5-mal so häufig an Weiterbildung teil, wie Personen ohne Berufsabschluss. Das Ruhrgebiet befindet sich im Regionenvergleich in dieser Hinsicht in einer durchschnittlichen Position. Die unterschiedliche Weiterbildungsbeteiligung nach Bildungsniveau erfordert es, mit der Ausweitung des Weiterbildungsangebots zugleich die Benachteiligung Geringqualifizierter zu verringern.

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