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Bildungsbericht Ruhr 2020

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg

Mehrheit der Gymnasiast*innen verbleibt beim Übergang in die Sekundarstufe II in der schulformeigenen Oberstufe

Neben dem Übergang in die Sekundarstufe I können die Weichenstellungen der individuellen Bildungsbiografie (auch) beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe IIDie Daten werden aus der Perspektive der abgebenden Schulform der Sek. I erfasst. Die abgegebenen Schüler*innen werden in folgende Gruppen unterteilt:

1. Schüler*innen der Abschlussklassen Sek. I (allerdings ohne Schüler*innen in Vorbereitungsklassen bzw. „besondere Lerngruppen“; dazu zählen an den Haupt-, Sekundar- und Realschulen sowie Gesamtschulen und Gymnasien mit G9: Schüler*innen in Klasse 10; Gymnasien mit G8: Schüler*innen der Klasse 9) sowie 2. Schüler*innen, die im Jahrgang vor der Abschlussklasse Sek. I mit oder ohne Schulabschluss die Schule verlassen haben, sowie 3. Schüler*innen, die in Sek. II mit einem Schulabschluss der Sek. I die Schule verlassen haben. Als Schüler*innen in Aufnahmeklassen Sek. II werden diejenigen abgebildet, die in die Sek. II der allgemeinbildenden Schulen oder der Berufskollegs der Gebietskörperschaft übergegangen sind. Schüler*innen, die in die Sek. II an eine Schule der betrachteten Gebietskörperschaft gehen, können nicht erfasst werden. Ebenso können Schüler*innen, die beispielsweise auf eine Fachschule im Gesundheitswesen übergehen, nicht erfasst werden.
Übergang in die Sekundarstufe II
noch einmal neu gestellt werden. Traditionell ist NRW ein Land, das vielfältige Optionen des Übergangs bereithält, um auf diese Weise Bildungschancen zu eröffnen und Bildungsaufstiege zu ermöglichen.

Das Übergangsgeschehen kann auf der Grundlage der Gemeindedatensätze recht differenziert aus der Perspektive der abgebenden Schulen dargestellt werden (Abbildung 3.34).

Deutlich wird für die Metropole Ruhr für das Jahr 2018, dass die große Mehrheit der Gymnasiast*innen (89,5 %) in die schulformeigene Oberstufe übertritt. Von den Gesamtschüler*innen setzen 30,6 % ihre Schullaufbahn in der gesamtschuleigenen Oberstufe fort und erlangen dort – sehr häufig entgegen der SchulformempfehlungDie Empfehlung der Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin werden die Schulformen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule und Sekundarschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz. Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.Schulformempfehlung – das Abitur (Dahlhaus et al., 2020). Viele Gesamtschüler*innen wechseln im Anschluss in ein Berufskollegs/BerufsschulenDie Berufskollegs umfassen ein großes Spektrum verschiedener Bildungsgänge mit unterschiedlicher Zielsetzung bzw. unterschiedlichen Abschlüssen (Fachschule, Fachoberschule, Berufsschule, Berufsfachschule, berufliches Gymnasium), von denen im Kapitel „Berufliche Bildung“ nur einige berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind das solche, die der Ausbildungsvorbereitung dienen (BK-Anlage A), sowie solche, die eine Kombination aus beruflicher und schulischer Qualifikation beinhalten und mit zwei Abschlüssen (einem beruflichen und einem schulischen) beendet werden (BK-Anlage B3; BK-Anlage C1).Berufskolleg, dort entweder in eine Berufsfachschule bzw. Fachoberschule (B-C), oder in Bildungsgänge des BerufskollegsBK-A: Berufsschule (Fachklassen des dualen Systems sowie Ausbildungsvorbereitung); BK-B: Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (z. B. im Fachbereich Agrarwissenschaft), sowie solche, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen; BK-C: Berufsfachschule und Fachoberschule (Bildungsgänge, die FOR (Fachoberschulreife) Klasse 9 voraussetzen); BK-D: Berufliches Gymnasium bzw. Fachoberschule (Klasse 13), BK-E: Fachschule (Qua-Lis NRW, o. J.)Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln (BK-B) oder absolvieren eine duale Ausbildung (BK-A).

23,3 % der Realschüler*innen wechseln in allgemeinbildenden Oberstufen von Gesamtschulen (14,6 %) oder Gymnasien (8,7 %), das Gros (38,4 %) geht am Berufskolleg in Berufsfach- oder Fachoberschulen über oder nimmt im Rahmen einer dualen Ausbildung dort am Berufsschulunterricht teil (16,7 %).

18,6 % der Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Abgänger*innen von Sekundarschulen wechseln in eine allgemeinbildende Oberstufe, die Mehrheit hingegen setzt den Bildungsweg im Berufskolleg mit einem Schwerpunkt auf den Bildungsgängen der Berufsfachschule bzw. Fachoberschule sowie Bildungsgängen des Niveaus BK-B fort. Abgänger*innen von Hauptschulen gehen selten in eine allgemeinbildende Oberstufe einer Gesamtschule über, die meisten Abgänger*innen wechseln ins Berufskolleg in Bildungsgänge des Niveaus BK-B, in die Duale Ausbildung bzw. absolvieren eine Ausbildungsvorbereitung.

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