Bildungsbericht Ruhr 2020

Berufliche Bildung

Dr. Sirikit Krone

Schulen im Gesundheitswesen ziehen gut qualifizierte Frauen an

Die Bedeutung des schulischen Sektors der beruflichen Ausbildung lässt, wie oben bereits dargestellt, insgesamt also nach. Das zeigt sich auch an der Entwicklung der Schüler*innenzahlen explizit an den Schulen des GesundheitswesensDie Ausbildungsgänge in Schulen des Gesundheitswesens dauern i. d. R. drei Jahre und umfassen einen theoretischen und einen praktischen Teil. In folgenden Bereichen bzw. Gesundheitsfachberufen wird ausgebildet: Altenpflege, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Hebammenkunde, Logopädie, Notfallsanitäter*in, Physiotherapie, Podologie, Medizinisch-Technische Assistenzberufe verschiedener Fachrichtungen, Masseur*in, medizinischer Bademeister*in, Pharmazeutisch-Technische Assistenz, Diätassistent*in, Orthoptist*in, Hygienekontrolleur*in, Desinfektor*in und Familienpfleger*in.Schulen des Gesundheitswesens. Allerdings nicht in dem Umfang wie in den Bildungsgänge des BerufskollegsBK-A: Berufsschule (Fachklassen des dualen Systems sowie Ausbildungsvorbereitung); BK-B: Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (z. B. im Fachbereich Agrarwissenschaft), sowie solche, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen; BK-C: Berufsfachschule und Fachoberschule (Bildungsgänge, die FOR (Fachoberschulreife) Klasse 9 voraussetzen); BK-D: Berufliches Gymnasium bzw. Fachoberschule (Klasse 13), BK-E: Fachschule (Qua-Lis NRW, o. J.)Bildungsgängen an den Berufskollegs, wie die Ausführungen und Analysen in diesem Unterkapitel zeigen.

Die Zahlen der Schüler*innen im Gesundheitswesen haben sich zwischen den Schuljahren 2013/14 und 2018/19 lediglich um 2 % im Ruhrgebiet und 1 % in Gesamt-NRW reduziert. Drei Viertel aller Auszubildenden an den Gesundheitsschulen sind Frauen. Der Anteil derjenigen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, ist im dargestellten Zeitraum deutlich gewachsen, wie Abbildung 4.14 zeigt.

Lag der Anteil der Schüler*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Gesundheitswesen im Schuljahr 2013/14 in der Metropole Ruhr noch bei 10 %, so ist er im Schuljahr 2018/19 auf 15 % angestiegen. Diese Verteilung zeigt in den Städten und Kreisen der Metropole Ruhr allerdings sehr unterschiedliche Ausprägungen, wie die folgende Abbildung 4.16 zeigt.

Betrachten wir die allgemeinbildenden Schulabschlüsse derjenigen, die sich für eine Ausbildung an einer Gesundheitsfachschule entschieden haben, so weisen diese ein hohes Qualifikationsniveau auf. 40 % der Schüler*innen sind mit einer HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.Hochschulzugangsberechtigung in die Ausbildung eingetreten, ebenfalls etwa 40 % verfügen über einen mittleren Abschluss und jede/r Fünfte hat einen Hauptschulabschluss.

Für das gesamte Ruhrgebiet zeigt sich eine ähnliche Verteilung. Sie differiert allerdings bei getrennter Fokussierung auf die einzelnen Kreise und Städte der Metropole Ruhr, wie Abbildung 4.17 zeigt.

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