Bildungsbericht Ruhr 2020

Weiterbildung

Prof. Dr. em. Horst Weishaupt

Geringer Beitrag der Fachschulen zur Aufstiegsfortbildung von Beschäftigten

In der Metropole Ruhr werden in nahezu allen Städten und Kreisen FachschulenFachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung mit fünf Fachrichtungen: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen (Kultusministerkonferenz, 2002). Von den Fachschulbildungsgängen sind aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen die Ausbildungen in Motopädie, Heilerziehungspflege und als Erzieher*in als Erstausbildung anzusehen (vgl. Kapitel Berufliche Bildung) und bleiben im Kapitel Weiterbildung unberücksichtigt.Fachschulbildungsgänge in den Fachrichtungen Technik und Wirtschaft angeboten. Die Fachrichtung Gestaltung existiert nicht. Im Bereich Agrarwirtschaft/Gartengestaltung besteht ein Angebot in Essen, weiterbildende Studiengänge zum Sozialwesen existieren an fünf Standorten. In Bottrop gibt es kein Fachschulangebot. Private Fachschulen haben außerhalb des Hotel- und Gaststättengewerbes nur eine geringe Bedeutung.

Die Fachschulbildungsgänge lassen sich wegen der nebeneinander bestehenden Voll- und Teilzeitstudiengänge und unterschiedlicher Dauer nach Fachgebieten am besten anhand der Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Absolvent*innen erfassen. Deren Alter betrug 2018 im Landesdurchschnitt 29 Jahre. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren leicht rückläufig. Mehr als die Hälfte der Fachschulabsolvent*innen lassen sich im Bereich Technik weiterbilden (Abbildung 6.12): darunter fast die Hälfte in Maschinen- und ein weiteres Drittel in Elektrotechnik. Die Zusammensetzung der Fachschulabsolvent*innen und deren Entwicklung unterscheidet sich in der Metropole Ruhr wenig vom Landesdurchschnitt. Knapp 30 % der Fachschulabsolvent*innen in Nordrhein-Westfalen kamen im Durchschnitt der letzten Jahre von Schulen des Ruhrgebiets. Dieser Anteil entspricht dem Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Metropole Ruhr an allen Beschäftigten im Land. Von den Fortbildungsprüfungen profitieren vor allem Männer, denn im Bereich Technik waren unter den Absolvent*innen von 2013 bis 2018 nur etwa 7 % Frauen, im Bereich Wirtschaft waren es 53 % und insgesamt betrug der Frauenanteil 26 %.

Einen Eindruck vom Stellenwert der Fachschulabschlüsse für die Zusatzqualifizierung der Beschäftigten ermöglicht der Vergleich der Abschlüsse mit der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (am Wohnort). In den letzten Jahren ist diese Zahl in der Metropole Ruhr von 13 auf 10,9 (pro 10.000) gesunken (Abbildung 6.13), liegt aber immer noch leicht über dem Niveau der anderen Landesteile von Nordrhein-Westfalen. Doch ist dies kaum positiv zu bewerten, denn insgesamt ist der Beitrag der Fachschulen zur WeiterbildungsförderungUm eine Aufstiegsfortbildung auch bei einer Verringerung der Arbeitszeit oder der Unterbrechung der Berufstätigkeit zu ermöglichen, gibt es Förderinstrumente durch einzelne Betriebe, auf der Ebene der Bundesländer und über bundesrechtliche Regelungen. Dazu gehört in Nordrhein-Westfalen der Bildungsscheck und auf Bundesebene das Aufstiegs-BAföG auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).Aufstiegsfortbildung von Beschäftigten sehr gering, da jährlich nur etwa 0,1 % von ihnen eine Fachschule abschließen.

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