Bildungsbericht Ruhr 2020

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg

3.6. Bildungsprozesse

In diesem Kapitel wird die Nutzung von Ganztagsangeboten sowie exemplarisch das Übergangsgeschehen von der Grundschule in die Sekundarstufe I in den Blick genommen. Anhand der Zusammensetzung der Schüler*innenschaft in den weiterführenden Schulformen nach den SchulformempfehlungDie Empfehlung der Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin werden die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule und Sekundarschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz. Die Eltern melden die Schüler*innen unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.Schulformempfehlungen der Grundschulen lassen sich Unterschiede in den leistungsbezogenen Voraussetzungen der Schülerschaft beschreiben. Die Durchgangsquotenverfahren und DurchgangswahrscheinlichkeitInnerhalb der Sekundarstufe I spielt nach wie vor das Phänomen des Schulformwechsels eine Rolle, weit überwiegend in der Variante der sogenannten Abschulung, also des Wechsels in einen weniger anspruchsvollen Bildungsgang. Dabei kann mit dem Wechsel eine Klassenwiederholung einhergehen oder diesem vorausgehen. Unter Rückgriff auf die sogenannte Durchgangswahrscheinlichkeit wird zur Beleuchtung der Auswirkungen dieses Phänomens ermittelt, wie stark sich die Schüler*innenzahlen beim Wechsel von der 5. bis zur 9.Durchgangsquoten der Sekundarstufe I geben Auskunft über die Haltekraft einzelner Schulformen. Mithilfe der Auswertung des Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe IIDie Daten werden aus der Perspektive der abgebenden Schulform der Sek. I erfasst. Folgende Schülergruppen werden bei der Gruppe der abgegebenen Schüler*innen erfasst: 1. Schüler*innen der Abschlussklassen Sek. I (allerdings ohne Schüler*innen in Vorbereitungsklassen bzw. „besondere Lerngruppen“; dazu zählen an den Haupt-, Sekundar- und Realschulen sowie Gesamtschulen und Gymnasien mit G9 Schüler*innen in Klasse 10, an Gymnasien mit G8 Schüler*innen der Klasse 9) sowie 2. Schüler*innen, die im Jahrgang vor der Abschlussklasse Sek. I mit oder ohne Schulabschluss die Schule verlassen haben, sowie 3. Schüler*innen, die in Sek. II mit einem Schulabschluss der Sek. I die Schule verlassen haben. Als Schüler*innen in Aufnahmeklassen Sek. II werden diejenigen abgebildet, die in die Sek. II der allgemeinbildenden Schulen oder der Berufskollegs der Gebietskörperschaft übergegangen sind. Schüler*innen, die in Sek. II an eine Schule der betrachteten Gebietskörperschaft gehen, können nicht erfasst werden. Ebenso können Schüler*innen, die beispielsweise auf eine Fachschule im Gesundheitswesen übergehen, nicht erfasst werden.Übergangs von der Sekundarstufe I in II lassen sich typische Bildungslaufbahnen von Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mindestens mit einem Ersten Schulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Ersten Schulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Schulabgänger*innen aus den unterschiedlichen Schulformen der Sekundarstufe I nachzeichnen.

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