Bildungsbericht Ruhr 2020

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg

3.6. Bildungsprozesse

In diesem Kapitel wird die Nutzung von Ganztagsangeboten sowie exemplarisch das Übergangsgeschehen von der Grundschule in die Sekundarstufe I in den Blick genommen. Anhand der Zusammensetzung der Schüler*innenschaft in den weiterführenden Schulformen nach den SchulformempfehlungDie Empfehlung der Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin werden die Schulformen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule und Sekundarschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz. Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.Schulformempfehlungen der Grundschulen lassen sich Unterschiede in den leistungsbezogenen Voraussetzungen der Schülerschaft beschreiben. Die Durchgangsquotenverfahren und DurchgangswahrscheinlichkeitDurchgangsquoten sind Relationen von Schülerzahlveränderungen beim Wechsel in höhere Klassenstufen, also beispielsweise von Klassenstufe 5 zur Klassenstufe 6. Die Quoten errechnen sich aus der Division der Schüler*innenzahlen in der höheren Jahrgangsstufe durch die der darunter liegenden. Gleichbleibende Zahlen führen zur Quote 1,00, bei steigenden Zahlen (üblich in Hauptschulen) liegt die Quote über 1,00, bei sinkenden Zahlen darunter. Auf diese Weise wird die kohortenspezifische Entwicklung der Schüler*innenzahlen einzelner Schulformen nachgezeichnet, und zwar als Saldo von Zu- und Abgängen. Anhand der Durchgangsquoten lässt sich die Wahrscheinlichkeit ermitteln, mit der Schüler*innen, die nach der Grundschule beispielsweise auf ein Gymnasium übergehen, dieses beispielsweise bis zum Ende der Sekundarstufe I durchlaufen. Dieser Indikator wird daher als Durchgangswahrscheinlichkeit bezeichnet.

Vor allem kann man damit zeigen, welche Schulformen im Verlaufe der Sekundarstufe I in welchem Umfang Schüler*innen abgeben bzw. aufnehmen. Negative Durchgangsquoten verweisen also auf Abschulungen und damit auf eine eingeschränkte Haltekraft der Schulformen; positive bzw. steigende Durchgangsquoten verweisen hingegen darauf, dass die Schulform Schüler*innen während der Sekundarstufe I aufnimmt. Die Quoten bemessen dabei die Auf- bzw. Abnahme an der jeweiligen Schulform, denn dort verändern sich durch das Geschehen die pädagogischen Rahmenbedingungen. Die multiplizierten Durchgangsquoten der Jahrgangsstufen 5 bis 9 geben damit an, in welchem Ausmaß die Schüler*innenzahlen an der betreffenden Schulform gestiegen sind oder abgenommen haben.
Durchgangsquoten
der Sekundarstufe I geben Auskunft über die Haltekraft einzelner Schulformen. Mithilfe der Auswertung des Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe IIDie Daten werden aus der Perspektive der abgebenden Schulform der Sek. I erfasst. Die abgegebenen Schüler*innen werden in folgende Gruppen unterteilt:

1. Schüler*innen der Abschlussklassen Sek. I (allerdings ohne Schüler*innen in Vorbereitungsklassen bzw. „besondere Lerngruppen“; dazu zählen an den Haupt-, Sekundar- und Realschulen sowie Gesamtschulen und Gymnasien mit G9: Schüler*innen in Klasse 10; Gymnasien mit G8: Schüler*innen der Klasse 9) sowie 2. Schüler*innen, die im Jahrgang vor der Abschlussklasse Sek. I mit oder ohne Schulabschluss die Schule verlassen haben, sowie 3. Schüler*innen, die in Sek. II mit einem Schulabschluss der Sek. I die Schule verlassen haben. Als Schüler*innen in Aufnahmeklassen Sek. II werden diejenigen abgebildet, die in die Sek. II der allgemeinbildenden Schulen oder der Berufskollegs der Gebietskörperschaft übergegangen sind. Schüler*innen, die in die Sek. II an eine Schule der betrachteten Gebietskörperschaft gehen, können nicht erfasst werden. Ebenso können Schüler*innen, die beispielsweise auf eine Fachschule im Gesundheitswesen übergehen, nicht erfasst werden.
Übergangs von der Sekundarstufe I in II
lassen sich typische Bildungslaufbahnen von Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Schulabgänger*innen aus den unterschiedlichen Schulformen der Sekundarstufe I nachzeichnen.

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