Bildungsbericht Ruhr 2020

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg

3.3. Schüler*innen: Entwicklung, Zusammensetzung, sonderpädagogischer Förderbedarf

Während die Schüler*innenzahlen der Grundschulen gestiegen sind, werden die beiden Sekundarstufen davon erst später betroffen sein. Auf allen Schulstufen ist der Anteil von Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit durch Zuwanderungsprozesse deutlich gestiegen. Im Zuge der Inklusionsbemühungen ist einerseits die FörderquoteAnteil an Schüler*innen mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf in Klasse 4 (Grundschule) bzw. Klasse 5 (weiterführende Schulen) der Förderschulen in der Gebietskörperschaft im Verhältnis zur Anzahl der Schüler*innen in der Klassenstufe 4 (bzw. 5). Diese Berechnung weicht von der Vorgehensweise auf Landesebene ab.Förderquote gestiegen, andererseits hat die Bedeutung der Förderung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf innerhalb der Regelschule zugenommen.

Differenzierte Entwicklung der Schüler*innenzahlen in den Schulstufen

Die Anzahl der Grundschüler*innen in der Metropole Ruhr ist zwischen 2013 und 2018 von 168.900 auf 177.100 und damit um 4,8 % gestiegen. Dieser Anstieg fällt höher aus als in den NRW-Vergleichsregionen sowie in NRW insgesamt. Innerhalb der Metropole Ruhr weisen insbesondere die Großstädte im Ballungsraum einen erheblichen Anstieg auf, während in den Randlagen des Ruhrgebiets leicht zurückgehende Schüler*innenzahlen zu verzeichnen sind (Abbildung 3.16).

Im Durchschnitt der Metropole Ruhr haben die Weiterführende SchulenIm Bericht werden die Befunde zu den Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen dargestellt. Die Schulformen mit Modellversuchscharakter wie die Primarschulen und Gemeinschaftsschulen werden nicht betrachtet.weiterführenden Schulen im Bereich der Sekundarstufe I*Die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 11 an den Waldorfschulen werden seit dem Schuljahr 2014/15 nicht mehr zur Sekundarstufe II, sondern zur Sekundarstufe I gezählt (vgl. Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Waldorfschulen, Stand 24.07.2020). einen moderaten Schüler*innenrückgang zu verzeichnen, denn 2018 lernen dort nur noch 95,7 % der Schüler*innenschaft des Jahres 2013. Innerhalb der Metropole Ruhr zeigen sich gegenläufige Entwicklungen: In den Städten Gelsenkirchen, Essen und Mülheim a. d. Ruhr sind die Schüler*innenzahlen der Sekundarstufe I gestiegen, während die Kreise Unna, Wesel und Recklinghausen sowie die Stadt Oberhausen einen vergleichsweise hohen Rückgang der Schüler*innenzahlen in der Sekundarstufe I aufweisen (Abbildung 3.17).

Noch stärker sind die Schüler*innenzahlen in der Sekundarstufe II von gut 247.700 im Jahr 2013 auf 232.700 im Schuljahr 2018 (minus 6 %) zurückgegangen, mit wiederum kommunalen Varianzen, wobei in keiner Gebietskörperschaft ein Anstieg stattgefunden hat (Abbildung 3.18).

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