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Bildungsbericht Ruhr 2020

Zusammenfassung


7.4. Allgemeinbildende Schulen

Schulstrukturen

Trotz gestiegener Schüler*innenzahlen im Grundschulbereich sind Schulstandorte zwischen 2013 und 2018 reduziert worden. Durch den Anstieg der Zügigkeit und der Klassengrößen haben sich die pädagogischen Rahmenbedingungen zum Teil verschlechtert.

In den Gesamt- wie den Realschulen weisen mehr als die Hälfte der Klassen Größen oberhalb des Klassenfrequenzrichtwert (KFR)Der KFR gibt an, welche Anzahl an Schüler*innen nicht unterschritten werden soll. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 % des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen. In der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. In der Realschule und der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 27. Es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In der Sekundarschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 25. Es gilt die Bandbreite 20 bis 29. (§6 Verordnung zur Ausführung des §93 Abs. 2 Schulgesetz, VO zu §93 Abs. 2 Schulgesetz vom 18.03.2005 mit Stand 01.04.2020).Klassenfrequenzrichtwertes auf. In den übrigen Schulformen im Sekundarbereich trifft das deutlich seltener zu.

Der Rückbau von Förderschulen im Bereich der Grund- und HauptschuleSchüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden überwiegend auf dem Niveau der Grund- oder Hauptschule unterrichtet. Da diese Förderschulen nicht selten schulstufenübergreifend organisiert sind, werden sie zu dieser Kategorie zusammengefasst.Förderschulen (insbesondere mit Schwerpunkt Lernen) im Zuge der Inklusion führt wie im übrigen Nordrhein-Westfalen dazu, dass 2018 mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Klassenstufen 4 und 5 an allgemeinen Schulen als an Förderschulen lernen.

Die Anzahl Weiterführende SchulenIm Bericht werden die Befunde zu den Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen dargestellt. Die Schulformen mit Modellversuchscharakter wie die Primarschulen und Gemeinschaftsschulen werden nicht betrachtet.weiterführender Schulen ist zurückgegangen, vor allem die der Haupt- und zum Teil auch der Realschulen. Zugenommen hat hingegen die Zahl der Gesamtschulen. Die Sekundarschule hat sich als neue Schulform (2011) etabliert.

Das Berufskollegs/BerufsschulenDie Berufskollegs umfassen ein großes Spektrum verschiedener Bildungsgänge mit unterschiedlicher Zielsetzung bzw. unterschiedlichen Abschlüssen (Fachschule, Fachoberschule, Berufsschule, Berufsfachschule, berufliches Gymnasium), von denen im Kapitel „Berufliche Bildung“ nur einige berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind das solche, die der Ausbildungsvorbereitung dienen (BK-Anlage A), sowie solche, die eine Kombination aus beruflicher und schulischer Qualifikation beinhalten und mit zwei Abschlüssen (einem beruflichen und einem schulischen) beendet werden (BK-Anlage B3; BK-Anlage C1).Berufskolleg ist die Schulform, welche die meisten allgemeinbildenden Schulabschlüsse im Ruhrgebiet vergibt und einen erheblichen Anteil an der nachträglichen Vergabe oder Verbesserung von Abschlüssen hat.

Häufiger als im übrigen Nordrhein-Westfalen sind Schulen in der Metropole Ruhr durch herausfordernde Rahmenbedingungen charakterisiert. Multiprofessionelle Teams und die Arbeit von Schulsozialarbeiter*innen werden deshalb immer bedeutsamer.

Lehrkräfte

An den Hauptschulen und Weiterbildungskollegs ist im Vergleich zu allen anderen Schulformen der Anteil älterer Lehrkräfte über 56 Jahre am höchsten.

Der Lehrer*innenmangel wird fach- und schulformspezifisch sowie regional unterschiedlich weiter anhalten. Der Anteil unbesetzter Stellen für Lehrkräfte liegt in der Metropole Ruhr höher als im übrigen Nordrhein-Westfalen.

Schüler*innen

An den weiterführenden Schulen ist die Zahl der Schüler*innen seit 2013 im Durchschnitt der Metropole Ruhr zurückgegangen. Der Anteil der Schüler*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist seit 2013 an den Grundschulen deutlich und an den weiterführenden Schulen moderat gestiegen. Die Hauptschulen haben den größten und die Gymnasien den geringsten Anteil. Rund 125.000 Schüler*innen pendeln in der Metropole Ruhr über kommunale Grenzen hinweg zu ihren Schulen. Insbesondere die Berufskollegs – die zweitgrößte Schulform nach den Grundschulen – haben Einzugsgebiete, die sich in der Regel nicht auf die Kommunen ihrer Standorte beschränken.

Schulabschlüsse

Bei den Schulabschlüssen ist die (Fach-)HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.Hochschulreife der am häufigsten vergebene Abschluss, zugleich ist der Anteil der Hauptschulabschlüsse nach Klasse 9 gestiegen, erworben zumeist am Berufskolleg. Der Anteil der Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Abgänger*innen ohne Abschluss hat sich seit 2013 erhöht; das gilt insbesondere für Schüler*innen mit MigrationshintergrundDie Angaben zum Migrationshintergrund stammen aus dem Grundprogramm des Mikrozensus: „Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt oder außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und seit dem 1. Januar 1950 zugewandert ist oder wer mindestens ein zugewandertes Elternteil hat.“ Informationen zum Migrationshintergrund der Bevölkerung stehen erst ab dem Jahr 2016 zur Verfügung. In der Kommunalstatistik werden z. T. leicht davon abweichende Definitionen verwendet, um den Migrationshintergrund mithilfe der Angaben im Melderegister bestimmen zu können.

In der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden bei Kindern die Merkmale „Migrationshintergrund“ und „Familiensprache“ erfasst. Der Migrationshintergrund eines Kindes wird anhand der ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils definiert. Die unterschiedlichen Datenquellen (IT. NRW, Gemeindedatensatz, Statistik der BA), die im Kapitel „Berufliche Bildung“ verwendet werden, definieren die Gruppe derjenigen, die nicht der Gruppe der Deutschen zugerechnet werden können, unterschiedlich. Das führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der Daten.
Migrationshintergrund
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