Bildungsbericht Ruhr 2020

Berufliche Bildung

Dr. Sirikit Krone

4.1. Bezug zum Bildungsbericht 2012

Die im Bildungsbericht aus dem Jahr 2012 beschriebenen Bildungspfade des Berufsbildungssektors für die Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Absolvent*innen des allgemeinbildenden Schulsystems werden im aktuellen Bildungsbericht erneut aufgegriffen: die duale Berufsausbildung, das schulische Berufsbildungssystem (an Berufskollegs/BerufsschulenDie Berufskollegs umfassen ein großes Spektrum verschiedener Bildungsgänge mit unterschiedlicher Zielsetzung bzw. unterschiedlichen Abschlüssen (Fachschule, Fachoberschule, Berufsschule, Berufsfachschule, berufliches Gymnasium), von denen im Kapitel „Berufliche Bildung“ nur einige berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind das solche, die der Ausbildungsvorbereitung dienen (BK-Anlage A), sowie solche, die eine Kombination aus beruflicher und schulischer Qualifikation beinhalten und mit zwei Abschlüssen (einem beruflichen und einem schulischen) beendet werden (BK-Anlage B3; BK-Anlage C1).Berufskollegs) sowie die Bildungsgänge des BerufskollegsBK-A: Berufsschule (Fachklassen des dualen Systems sowie Ausbildungsvorbereitung); BK-B: Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (z. B. im Fachbereich Agrarwissenschaft), sowie solche, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen; BK-C: Berufsfachschule und Fachoberschule (Bildungsgänge, die FOR (Fachoberschulreife) Klasse 9 voraussetzen); BK-D: Berufliches Gymnasium bzw. Fachoberschule (Klasse 13), BK-E: Fachschule (Qua-Lis NRW, o. J.)Bildungsgänge zur Ausbildungsvorbereitung. Neben den bereits für die Berichtslegung in 2012 genutzten Datenquellen der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sowie von IT.NRW standen für den vorliegenden Bericht Daten aus dem Gemeindedatensatz zur Verfügung.

Diese Erweiterung der Datengrundlage erschloss die Möglichkeit, Ergebnisse zu den Schulen des GesundheitswesensDie Ausbildungsgänge in Schulen des Gesundheitswesens dauern i. d. R. drei Jahre und umfassen einen theoretischen und einen praktischen Teil. In folgenden Bereichen bzw. Gesundheitsfachberufen wird ausgebildet: Altenpflege, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Hebammenkunde, Logopädie, Notfallsanitäter*in, Physiotherapie, Podologie, Medizinisch-Technische Assistenzberufe verschiedener Fachrichtungen, Masseur*in, medizinischer Bademeister*in, Pharmazeutisch-Technische Assistenz, Diätassistent*in, Orthoptist*in, Hygienekontrolleur*in, Desinfektor*in und Familienpfleger*in.Schulen im Gesundheitswesen im aktuellen Bericht neu aufzunehmen. Neben der Fortschreibung der Entwicklungen bezüglich der Bildungsinfrastruktur und Bildungsbeteiligung in den jeweiligen Sektoren, werden im Bildungsbericht 2020 auch solche zu den Bildungsergebnissen in den Ausbildungsgängen der Berufliche WeiterbildungBerufliche Weiterbildung dient der berufsbegleitenden Qualifizierung auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus. Zunächst soll sie Erwerbspersonen ohne abgeschlossene Berufsausbildung – und möglicherweise auch ohne Schulabschluss – den Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen. Auf dem mittleren Qualifikationssegment dient sie nach abgeschlossener Berufsausbildung und einer Phase der Berufstätigkeit dem vertiefenden Kompetenzerwerb mit dem Ziel einer Meisterprüfung und vergleichbarer Prüfungen auf einem dem Bachelor gleichgestellten Qualifikationsniveau. Für Akademiker*innen dient die berufliche Weiterbildung etwa dem berufsbegleitenden Erwerb eines Masters oder auf dem Master aufbauenden Spezialisierungen auf akademischem Niveau.beruflichen Bildung aufgenommen.

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Bezug zum Bildungsbericht

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