Bildungsbericht Ruhr 2020

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg

Der Anteil der Schüler*innen, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen, ist gestiegen

2018 (2013: 1.590 Schüler*innen) haben knapp 1.710 Schüler*innen die allgemeinbildenden Schulen (ohne Förderschulen im Bereich der Grund- und HauptschuleSchüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden überwiegend auf dem Niveau der Grund- oder Hauptschule unterrichtet. Da diese Förderschulen nicht selten schulstufenübergreifend organisiert sind, werden sie zu dieser Kategorie zusammengefasst.Förderschulen) in der Metropole Ruhr ohne einen Abschluss nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht verlassen. In aller Regel setzen diese Schüler*innen ihre Schullaufbahn im Berufskollegs/BerufsschulenDie Berufskollegs umfassen ein großes Spektrum verschiedener Bildungsgänge mit unterschiedlicher Zielsetzung bzw. unterschiedlichen Abschlüssen (Fachschule, Fachoberschule, Berufsschule, Berufsfachschule, berufliches Gymnasium), von denen im Kapitel „Berufliche Bildung“ nur einige berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind das solche, die der Ausbildungsvorbereitung dienen (BK-Anlage A), sowie solche, die eine Kombination aus beruflicher und schulischer Qualifikation beinhalten und mit zwei Abschlüssen (einem beruflichen und einem schulischen) beendet werden (BK-Anlage B3; BK-Anlage C1).Berufskolleg fort und erwerben dort einen Abschluss (Abbildung 3.34 sowie Abbildung 3.39). Ihr Anteil an den Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Abgänger*innen ist zwischen 2013 und 2018 von 2,5 % auf 3,5 % gestiegen. Dabei zeigen sich deutliche schulformspezifische Unterschiede: Insbesondere Hauptschüler*innen verlassen die Schule ohne einen Abschluss, ihr Anteil ist bis 2018 auf 15,5 % gestiegen.

Der Anteil ausländischer Abgänger*innen ohne Abschluss ist im Zeitverlauf deutlich gestiegen, dies gilt für alle Schulformen, besonders deutlich allerdings in der Hauptschule.

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