Bildungsbericht Ruhr 2020

Hochschule

Prof. Dr. Uwe Wilkesmann
Dr. Sabine Lauer

5.3. Bildungsbeteiligung und Fächerverteilung

Hohe Differenz zwischen Studienberechtigtenquote und -anfänger*innenquote bei Frauen

Die Studienanfänger*innenquote gibt an, welcher Anteil eines Jahrgangs der Wohnbevölkerung im ersten Hochschulsemester ist. Vergleicht man die StudienberechtigtenquoteDie Studienberechtigtenquote gibt an, wie viele Personen einer Jahrgangskohorte im Laufe ihres Lebens eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben.Studienberechtigtenquote mit der Studienanfänger*innenquote geschlechtsspezifisch, so zeigt sich, dass die Differenz bei den Frauen (11,3 %) deutlich größer ausfällt als bei den Männern (1,3 %). Dieser Befund wurde bereits in der Studie „Studierende im Ruhrgebiet“ (RuhrFutur, 2018) thematisiert und kann, so die Autor*innen, weder mit dem Wanderungsverhalten noch durch die Fächerstruktur erklärt werden. Helbig et al. (2015) interpretieren die Forschungsergebnisse zu Bildungsentscheidungen von Frauen damit, dass die Gründe ihres Wahlverhaltens eher sozioökonomischer Natur sind. Männer hingegen sehen ein Hochschulstudium eher als logische Konsequenz einer erfolgreich erlangten HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.Hochschulzugangsberechtigung an.

Trotz geringerer Studierbereitschaft von Frauen mit HZB ist ihr prozentualer Anteil bei der Studienanfänger*innenquote in allen drei Regionen höher als der der Männer (siehe Kapitel „Weniger Frauen mit Masterabschluss“).

Allerdings ist die Studienberechtigtenquote in der Metropole Ruhr im Vergleich zu den anderen beiden Regionen über die Jahre hinweg stets niedriger gewesen (Abbildung 5.12). Bei der Studienanfänger*innnenquote liegt die Metropole Ruhr im interregionalen Vergleich in der Mitte, wobei diese Quote aber seit 2016 um 6,5 % rückläufig ist.

Ein Vergleich der Geschlechterverteilung aller Student*innen zeigt, dass im Vergleich zum Rheinland und zu Westfalen in der Metropole Ruhr im WS 2018/19 mit 45 % deutlich weniger Frauen als Männer studierten (siehe Kapitel „Weniger Frauen mit Masterabschluss“). Dieser Trend ist seit dem WS 2013/14 stabil geblieben, wohingegen das Rheinland einen zweiprozentigen Zuwachs an Studentinnen zu verzeichnen hat. Werden aber die Regionen München und Stuttgart zum Vergleich herangezogen, ist der Frauenanteil unter den Student*innen im WS 2018/19 dort ebenfalls niedriger als im restlichen Gebiet von NRW (Abbildung 5.13).

Insgesamt gibt es deutlich mehr Student*innen im Rheinland als in der Metropole Ruhr oder Westfalen – sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen. Besonders groß ist die Differenz bei Studentinnen an Fachhochschulen zwischen dem Rheinland auf der einen und der Metropole Ruhr und Westfalen auf der anderen Seite.

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