Bildungsbericht Ruhr 2020
Allgemeinbildende Schulen
Viele Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen an Grundschulen und Gesamtschulen
In Nordrhein-Westfalen entscheiden die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf über den Förderort, an dem das Kind lernen soll.
Die Mehrheit der Fünftklässler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet.
Um den Förderort für die Primarstufe möglichst realitätsnah abzubilden, beziehen sich die Daten in Abbildung 3.22 auf Schüler*innen der Jahrgangsstufe 4. Dabei zeigt sich, dass mit 53,7 % im Jahr 2018 über die Hälfte dieser Schüler*innengruppe an einer Grundschule lernt. Dieser Anteil ist seit 2013 gestiegen. Die Varianzen auf Ebene der Gebietskörperschaften sind aufgrund der Tatsache, dass sich nicht gleichmäßig auf die Metropole Ruhr verteilen, zurückhaltend zu interpretieren. Förderschulen
Repräsentativ für die Sekundarstufe I wird folgend auf die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 5 Bezug genommen. Wie in der Primarstufe zeigt sich auch bei Fünftklässlern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Metropole Ruhr, dass die Mehrheit (52,3 %) dieser Schülergruppe an allgemeinbildenden Schulen gefördert wird. Auch dieser Anteil ist seit 2013 gestiegen. Die schulformspezifische Differenzierung macht deutlich, dass es die Gesamtschulen sind, die beim Übergang zur Sekundarstufe I den größten Beitrag zur Inklusion leisten, denn 24,5 % der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Jahrgang 5 lernen an dieser Schulform.