Bildungsbericht Ruhr 2020

Berufliche Bildung

Dr. Sirikit Krone

4.3. Bildungsbeteiligung

Die Entwicklung der Beteiligung an den verschiedenen vorgestellten beruflichen Bildungsgängen spiegelt das sich wandelnde Interesse der Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Schulabgänger*innen auch in der Metropole Ruhr wider. Der sich seit Jahren bundesweit abzeichnende Trend zur Aufnahme eines Studiums an einer (Fach-) Hochschule oder Universität (vgl. Kapitel Hochschule) zulasten der beruflichen und schulischen Ausbildung führt auch in NRW zu einem wachsenden Fachkräftemangel in immer mehr Branchen und Berufsbereichen. Betrachten wir zunächst die Entwicklung der berufsvorbereitenden und beruflichen Bildungsgänge des BerufskollegsBK-A: Berufsschule (Fachklassen des dualen Systems sowie Ausbildungsvorbereitung); BK-B: Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (z. B. im Fachbereich Agrarwissenschaft), sowie solche, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen; BK-C: Berufsfachschule und Fachoberschule (Bildungsgänge, die FOR (Fachoberschulreife) Klasse 9 voraussetzen); BK-D: Berufliches Gymnasium bzw. Fachoberschule (Klasse 13), BK-E: Fachschule (Qua-Lis NRW, o. J.)Bildungsgänge an den Berufskollegs, um dann die Zahlen zur dualen Berufsausbildung sowie der Schüler*innen im beruflichen Gesundheitswesen zu analysieren. Entwicklung und Ausdifferenzierung der Schüler*innenzahlen an den Berufs- und Weiterbildungskollegs insgesamt wurden bereits im Kapitel Schule ausgeführt. In diesem Unterkapitel werden Ausbau und Entwicklungslinien der Bildungsgänge, die dem System zur Ausbildungsvorbereitung zuzuordnen sind, sowie die fachschulischen Bildungsgänge zur beruflichen Erstausbildung beleuchtet.

Anhand der Zahlen der Schüler*innen im Jahr 2018 lässt sich zunächst der Stellenwert und damit die Relevanz der jeweiligen Bildungsgänge für die Region abbilden (Abbildung 4.7).

Die hier vorgestellten ausbildungsvorbereitenden Bildungsangebote an Berufskollegs in Teilzeit werden im Zeitraum zwischen 2013 und 2018 von einer relativ stabil großen Gruppe Schüler*innen wahrgenommen. Um die 5.000 Schüler*innen sind in berufsvorbereitenden Maßnahmen mit oder ohne Ausbildungsvertrag an Berufskollegs. Wie die folgende Abbildung 4.8 veranschaulicht, zeigen sich allerdings deutliche Verschiebungen zwischen den Maßnahmen.*Den Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung in Vollzeit gibt es in dieser Form erst seit der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs 2015, sodass erst ab diesem Zeitpunkt Zahlen zur Verfügung stehen. Ähnliches gilt für einige andere Bildungsgänge in den folgenden Darstellungen.

Die Gruppe der Schüler*innen, die an einer Vollzeitbildungsmaßnahme zur Ausbildungsvorbereitung teilnimmt (seit 2015), ist insgesamt größer und zudem in den Jahren 2016 und 2017 deutlich gewachsen. Zum Teil ist dieser Anstieg auf die Zuwanderung zurückzuführen, da die internationalen Förderklassen, in denen neu zugewanderte Jugendliche beschult werden, dem Bildungsgang der Ausbildungsförderung zugeordnet werden. Allerdings ist – bundesweit wie im Ruhrgebiet – auch ein Anstieg des Anteils der Schüler*innen zu verzeichnen, die das allgemeinbildende Schulsystem ohne Abschluss verlassen. Diese große Anzahl von Schulabgänger*innen, die am Ausbildungsmarkt zunächst unversorgt bleibt, stellt eine bildungspolitische Herausforderung dar.

In den ohnehin zahlenmäßig gering nachgefragten zweijährigen Ausbildungsgängen an Berufskollegs, deren Ziel ausschließlich der Erwerb eines Berufsabschlusses ist, zeigt sich für die Metropole Ruhr im Zeitraum zwischen 2013 und 2018 ein leichter Rückgang bei der Anzahl der Schüler*innen. Er hat sich allerdings nicht kontinuierlich vollzogen; vielmehr ist ein jeweils sehr leichter Auf- und Abstieg zu verzeichnen.

Anders ist es in den Bildungsgängen an den Berufskollegs, die neben dem Erwerb eines beruflichen Abschlusses auch einen allgemeinbildenden Abschluss – nämlich einen mittleren Schulabschluss oder die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.Hochschulreife – zum Ziel haben. Abbildung 4.9 zeigt die Daten aller vier Bildungsgänge.

In absoluten Zahlen ist nach wie vor die Kombination aus Berufsabschluss und Erwerb der Fachhochschulreife bei den Schüler*innen am beliebtesten. So verwundert es nicht, dass auch die Abnahmequote in diesen Bildungsgängen mit 11 % geringer ausfällt als in solchen, mit denen gleichzeitig ein Berufsabschluss sowie die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Hier ist die Anzahl der Schüler*innen zwischen 2013 und 2018 um 17 % zurückgegangen. Die Anzahl der Schüler*innen, die eine Kombination aus Schulabschluss und einem mittleren Berufsabschluss anstreben, hat sich im dargestellten Zeitraum seit 2015 zunächst deutlich ausgeweitet, um dann auf etwa gleichbleibendem Niveau zu verharren.

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