Bildungsbericht Ruhr 2020
Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung an wissenschaftlichen Hochschulen ausbaubar
Wissenschaftliche Hochschulen haben nach den Hochschulgesetzen den Auftrag wissenschaftlicher Weiterbildung. Allerdings nehmen sie diese Aufgabe bei bisher kaum wahr, weil durch hohe Studierendenzahlen in den grundständigen Bildungsgängen der Hochschulen und fehlende personelle Zusatzausstattung die Rahmenbedingungen bisher einen stärkeren Ausbau weiterbildender Studiengänge entgegenstanden. So kann es nicht verwundern, dass Akademiker*innen sehr viel häufiger Weiterbildung bei Einrichtungen außerhalb der Hochschulen nachfragen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2012, S. 149). Wenn sie sich an Hochschulen weiterbilden, dann häufiger in Kursen, Seminaren oder Workshops als in Studienprogrammen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2012, S. 150; Widany u. a., 2017). Neben Akademiker*innen nehmen häufig auch Nichtakademiker*innen an Weiterbildungsprogrammen der Hochschulen teil. Die Hochschulstatistik erfasst nicht explizit Personen, die sich nach einer längeren Berufstätigkeit (und nicht nach einer Berufsausbildung) erneut oder erstmals immatrikulieren. Nur wenn ein weiterführendes Studium mit über die Studiengebühren hinausgehenden Studienkosten gewählt wird, ist die Zuordnung als berufliche Weiterbildung eindeutig. Es können aber auch ein Aufbaustudium in Voll- und Teilzeitform oder ein konsekutives Masterstudium in Teilzeitform der beruflichen Weiterbildung zugerechnet werden. In Abgrenzung zum Zweitstudium und dem konsekutiven Masterstudium in Vollzeitform ist anzunehmen, dass sie nicht direkt nach einem ersten Hochschulabschluss studiert werden, sondern berufsbegleitend oder während einer Unterbrechung der Berufstätigkeit. beruflicher Weiterbildung
Ausgehend von diesen Überlegungen kann das weiterbildende Angebot an den Hochschulen der Metropole Ruhr (ohne Fernuniversität Hagen) mit den anderen Regionen Nordrhein-Westfalens zwischen den Wintersemestern 2017/18 und 2018/19 verglichen werden, weil durch eine ältere Daten nicht vergleichbar sind (Abbildung 6.18). Umstellung der Erhebungskriterien
Auffällig ist im Vergleich der drei Teilregionen von Nordrhein-Westfalen (Abbildung 6.18), dass es nur sehr wenige Student*innen in einem Weiterbildungsstudium an den Hochschulen der Metropole Ruhr gibt. Ganz überwiegend werden die Studiengänge von Fachhochschulen, häufig auch von privaten, angeboten. In der Metropole Ruhr lag der Anteil von Fachhochschulen 2018/19 bei 91 %. Der Anteil des Ruhrgebiets an allen Student*innen in weiterbildenden Studiengängen entspricht mit 27,5 % etwa dem Erwartungswert, wenn die regionale Verteilung der Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren als Bezugsgröße herangezogen wird.
Die beschriebene Situation bei den Student*innen zeigt sich vergleichbar bei den . Die Gesamtzahl der Absolvent*innen beträgt 2018 landesweit weniger als 3.400. Somit kamen auf 10.000 Einwohner*innen zwischen 18 und 64 Jahren nur drei Absolvent*innen weiterbildender Hochschulstudiengänge. In der Metropole Ruhr waren es nur 2,6. Absolvent*innen
Fast ein Drittel der Student*innen weiterbildender Studiengänge in der Metropole Ruhr besuchen ingenieurwissenschaftliche Studiengänge (Abbildung 6.19), deutlich mehr als in den anderen Regionen.
Mit 36 % ist der Frauenanteil unter den Student*innen in weiterbildenden Bildungsgängen an Hochschulen (Abbildung 6.20) in der Metropole Ruhr 2017/18/19 niedriger als im Rheinland (44,9 %) und in Westfalen (41,7 %). Diese Differenz lässt sich nicht ausschließlich auf die unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte der weiterbildenden Programme zwischen den Regionen zurückführen. In geistes- und gesundheitswissenschaftlichen Studiengängen sind Frauen in der Metropole Ruhr zusätzlich unterrepräsentiert.