Bildungsbericht Ruhr 2020

Weiterbildung

Prof. Dr. em. Horst Weishaupt

Berufliche Weiterbildung an wissenschaftlichen Hochschulen ausbaubar

Wissenschaftliche Hochschulen haben nach den Hochschulgesetzen den Auftrag wissenschaftlicher Weiterbildung. Allerdings nehmen sie diese Aufgabe bei Berufliche WeiterbildungBerufliche Weiterbildung dient der berufsbegleitenden Qualifizierung auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus. Zunächst soll sie Erwerbspersonen ohne abgeschlossene Berufsausbildung – und möglicherweise auch ohne Schulabschluss – den Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen. Auf dem mittleren Qualifikationssegment dient sie nach abgeschlossener Berufsausbildung und einer Phase der Berufstätigkeit dem vertiefenden Kompetenzerwerb mit dem Ziel einer Meisterprüfung und vergleichbarer Prüfungen auf einem dem Bachelor gleichgestellten Qualifikationsniveau. Für Akademiker*innen dient die berufliche Weiterbildung etwa dem berufsbegleitenden Erwerb eines Masters oder auf dem Master aufbauenden Spezialisierungen auf akademischem Niveau.beruflicher Weiterbildung bisher kaum wahr, weil durch hohe Studierendenzahlen in den grundständigen Bildungsgängen der Hochschulen und fehlende personelle Zusatzausstattung die Rahmenbedingungen bisher einen stärkeren Ausbau weiterbildender Studiengänge entgegenstanden. So kann es nicht verwundern, dass Akademiker*innen sehr viel häufiger Weiterbildung bei Einrichtungen außerhalb der Hochschulen nachfragen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2012, S. 149). Wenn sie sich an Hochschulen weiterbilden, dann häufiger in Kursen, Seminaren oder Workshops als in Studienprogrammen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2012, S. 150; Widany u. a., 2017). Neben Akademiker*innen nehmen häufig auch Nichtakademiker*innen an Weiterbildungsprogrammen der Hochschulen teil. Die Hochschulstatistik erfasst nicht explizit Personen, die sich nach einer längeren Berufstätigkeit (und nicht nach einer Berufsausbildung) erneut oder erstmals immatrikulieren. Nur wenn ein weiterführendes Studium mit über die Studiengebühren hinausgehenden Studienkosten gewählt wird, ist die Zuordnung als berufliche Weiterbildung eindeutig. Es können aber auch ein Aufbaustudium in Voll- und Teilzeitform oder ein konsekutives Masterstudium in Teilzeitform der beruflichen Weiterbildung zugerechnet werden. In Abgrenzung zum Zweitstudium und dem konsekutiven Masterstudium in Vollzeitform ist anzunehmen, dass sie nicht direkt nach einem ersten Hochschulabschluss studiert werden, sondern berufsbegleitend oder während einer Unterbrechung der Berufstätigkeit.

Ausgehend von diesen Überlegungen kann das weiterbildende Angebot an den Hochschulen der Metropole Ruhr (ohne Fernuniversität Hagen) mit den anderen Regionen Nordrhein-Westfalens zwischen den Wintersemestern 2017/18 und 2018/19 verglichen werden, weil durch eine Änderung bei der Zählung der Student*innen durch die Änderung des Statistikgesetzes vom 2. März 2016Bei einzelnen Hochschulen wurden die Daten ihrer Standorte bis 2016 am Hauptsitz gezählt, ab dem Sommersemester 2017 sind diese verpflichtend im jeweiligen Bundesland zu melden. Die neue Zählweise wirkt sich besonders auf die privaten Fachhochschulen aus, deren Campusse über das gesamte Bundesgebiet verstreut sind. Hier ist z. B. die FOM zu nennen, die ihren Hauptsitz in Essen hat und deren Student*innen bundesweit somit alle zur Metropole Ruhr gerechnet wurden. Ab 2017 werden die Student*innen aber dem Bundesland zugeordnet, in dem der jeweilige Campus geografisch liegt. Da deren Studienangebot hauptsächlich die Fächer Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften abdeckt, sind dort auch die rein statistisch begründeten Rückgänge der Student*innenzahlen angesiedelt (vgl. IT.NRW, 2019, S. 6).Umstellung der Erhebungskriterien ältere Daten nicht vergleichbar sind (Abbildung 6.18).

Auffällig ist im Vergleich der drei Teilregionen von Nordrhein-Westfalen (Abbildung 6.18), dass es nur sehr wenige Student*innen in einem Weiterbildungsstudium an den Hochschulen der Metropole Ruhr gibt. Ganz überwiegend werden die Studiengänge von Fachhochschulen, häufig auch von privaten, angeboten. In der Metropole Ruhr lag der Anteil von Fachhochschulen 2018/19 bei 91 %. Der Anteil des Ruhrgebiets an allen Student*innen in weiterbildenden Studiengängen entspricht mit 27,5 % etwa dem Erwartungswert, wenn die regionale Verteilung der Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren als Bezugsgröße herangezogen wird.

Die beschriebene Situation bei den Student*innen zeigt sich vergleichbar bei den Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Absolvent*innen. Die Gesamtzahl der Absolvent*innen beträgt 2018 landesweit weniger als 3.400. Somit kamen auf 10.000 Einwohner*innen zwischen 18 und 64 Jahren nur drei Absolvent*innen weiterbildender Hochschulstudiengänge. In der Metropole Ruhr waren es nur 2,6.

Fast ein Drittel der Student*innen weiterbildender Studiengänge in der Metropole Ruhr besuchen ingenieurwissenschaftliche Studiengänge (Abbildung 6.19), deutlich mehr als in den anderen Regionen.

Mit 36 % ist der Frauenanteil unter den Student*innen in weiterbildenden Bildungsgängen an Hochschulen (Abbildung 6.20) in der Metropole Ruhr 2017/18/19 niedriger als im Rheinland (44,9 %) und in Westfalen (41,7 %). Diese Differenz lässt sich nicht ausschließlich auf die unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte der weiterbildenden Programme zwischen den Regionen zurückführen. In geistes- und gesundheitswissenschaftlichen Studiengängen sind Frauen in der Metropole Ruhr zusätzlich unterrepräsentiert.

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