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Bildungsbericht Ruhr 2020

Hochschule

Prof. Dr. Uwe Wilkesmann
Dr. Sabine Lauer

5.1. Ausgangsbedingungen und Anknüpfungen an den letzten Bildungsbericht

Die dichteste Hochschullandschaft in Europa

Die Metropole Ruhr zeichnet sich durch eine sehr dichte und große Bildungslandschaft aus, die auch international konkurrenzfähig ist. Insgesamt gibt es fünf Universitäten mit knapp 115.000 Student*innen (ohne die FernUniversität Hagen), 16 Fachhochschulen (inkl. einer Fachhochschule der öffentlichen Verwaltung) mit über 74.000 Student*innen und zwei Musikhochschulen, die zusätzlich über 1.800 Student*innen zählen. Die FernUniversität Hagen liegt zwar geografisch auch in der Metropole Ruhr, wird aber in diesem Bericht nicht zum Ruhrgebiet gezählt, da sie als einzige staatliche Fernuniversität ihre Student*innen bundesweit rekrutiert und explizit die besondere Zielgruppe der Berufstätigen anspricht (Tabelle 5.1).

Die Fächerstruktur der Hochschulen wird bei der Analyse der Student*innen in Kapitel 5.3 vorgestellt.

Unterdurchschnittliche Betreuungsrelation der Studierenden

Die Betreuung der Student*innen durch Professor*innen und wissenschaftliches Personal ist in der Metropole Ruhr nicht optimal. In den drei Universitäten der Metropole Ruhr kommen rund 106 Student*innen auf eine*n Professor*in, das sind deutlich mehr als in den Universitäten in Westfalen (87), aber weniger als im Rheinland (112). Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt (68,2) oder mit den Bundesländern der Vergleichsregionen (Baden-Württemberg 63,9, Bayern 74,4 und Berlin 73,7) ist die Betreuungsrelation in der Metropole Ruhr deutlich unterdurchschnittlich. Der Vergleich der Betreuungsrelationen bei den wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten fällt analog aus. Bei den Fachhochschulen in der Metropole Ruhr hingegen ist die Betreuungsrelation – ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten – zwischen Student*innen und Professor*innen mit 52,7 die beste im Vergleich zum Rheinland (83,5) und zu Westfalen (57,3) (Abbildung 5.3). Aber auch hier schneiden die Bundesländer, zu denen die Vergleichsregionen gehören, noch deutlich besser ab.

Veränderung oder Verfestigung: Vergleich zum vorherigen Bildungsbericht

Was hat sich seit dem Bildungsbericht 2012 (RVR, 2012a) verändert? Der prognostizierte Rückgang der StudienberechtigtenquoteDie Studienberechtigtenquote gibt an, wie viele Personen einer Jahrgangskohorte im Laufe ihres Lebens eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben.Studienberechtigtenquote ist nicht eingetreten, ganz im Gegenteil: Sie ist weiter gestiegen (Abbildung 5.5). Allerdings bleibt die unterschiedliche Verteilung der Studienberechtigtenquote nach Kreisen bestehen. Die Kreise und Städte mit sozioökonomisch schwächeren Bezirken haben weiterhin die niedrigsten Quoten. Die höchsten Quoten liegen in den Städten und Kreisen mit eher stärkeren sozioökonomischen Bezirken (vgl. Kapitel 1).

Auch das Angebot dualer Studiengänge hat sich gegenüber 2012 noch einmal deutlich erhöht (Abbildung 5.6).

Wie eine Studie des IAQ zusammenfasst, belief sich die Grundgesamtheit aller dual Studierenden in Deutschland im Jahr 2016 auf 100.739, davon studierten 28,6 % an staatlichen Fachhochschulen, 18,4 % an privaten Fachhochschulen und 33,1 % an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Im Jahr 2017 waren 34,4 % aller dual Studierenden in Nordrhein-Westfalen an der FOM Hochschule Essen eingeschrieben (Mordhorst & Nickel, 2019,S. 85). In Bezug auf die interessierenden Diversitätsmerkmale stellt die Autor*innengruppe in ihrer Studie fest, dass das Geschlechterverhältnis bei dual Studierenden sehr ausgewogen ist: 48,0 % Frauen, 52,0 % Männer (Krone, Nieding & Ratermann-Busse, 2019, S. 83–93). Eine eigene Analyse der 21. Sozialerhebung (n=2.182) zeigt, dass der Anteil von Student*innen mit MigrationshintergrundDie Angaben zum Migrationshintergrund stammen aus dem Grundprogramm des Mikrozensus: „Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt oder außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und seit dem 1. Januar 1950 zugewandert ist oder wer mindestens ein zugewandertes Elternteil hat.“ Informationen zum Migrationshintergrund der Bevölkerung stehen erst ab dem Jahr 2016 zur Verfügung. In der Kommunalstatistik werden z. T. leicht davon abweichende Definitionen verwendet, um den Migrationshintergrund mithilfe der Angaben im Melderegister bestimmen zu können.

In der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden bei Kindern die Merkmale „Migrationshintergrund“ und „Familiensprache“ erfasst. Der Migrationshintergrund eines Kindes wird anhand der ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils definiert. Die unterschiedlichen Datenquellen (IT. NRW, Gemeindedatensatz, Statistik der BA), die im Kapitel „Berufliche Bildung“ verwendet werden, definieren die Gruppe derjenigen, die nicht der Gruppe der Deutschen zugerechnet werden können, unterschiedlich. Das führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der Daten.
Migrationshintergrund
in dualen Studiengängen bei 15 % liegt, wobei dieser Anteil in der Metropole Ruhr (n=68) mit 16,1 % nur minimal höher als der Bundesdurchschnitt ist. In Bezug auf die Bildungsherkunft rekrutieren sich dual Studierende mit 59,3 % häufiger aus nichtakademischen Haushalten, als es bei Student*innen in einem normalen Vollzeitstudium der Fall ist, wo der Anteil 46 % beträgt. Auch hier zeigt eine separate Analyse der Metropole Ruhr, dass der Anteil von Student*innen aus akademischen Haushalten mit 40,6 % (10,9 % Fachhochschulabschluss, 29,7 % Universitätsabschluss) sogar etwas über dem Bundesdurchschnitt (39,7 %) liegt. Jüngste Forschungen zu den sozialen Herkunftseffekten in der Wahl der Hochschulform (Bachsleitner, 2020) kommen zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen: Während an den Universitäten Student*innen aus akademischen Familien über- und Fachhochschulen unterrepräsentiert sind, wird die Wahl einer Einschreibung an einer Berufsakademie nach Bachsleitner (2020) hauptsächlich durch eine Berufsausbildung nach der HZB beeinflusst und weniger durch den familiären Hintergrund.

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