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Bildungsbericht Ruhr 2020

Zusammenfassung


7.5. Berufliche Bildung

Duale Berufsausbildung

Jährlich beginnen in der Metropole Ruhr über 30.000 junge Menschen eine duale Ausbildung. Die Anzahl derjenigen, die eine duale Ausbildung antraten, ist 2013 bis 2018 insgesamt leicht gesunken – in der Gruppe der Frauen stärker als in der Gruppe der Männer. Angestiegen ist hingegen der Anteil nichtdeutscher Ausbildungsanfänger*innen.

Auch im Ruhrgebiet zeigt sich der Trend eines Rückgangs der dualen Ausbildung und einer Zunahme der Hochschulausbildung. Die Zahl der Auszubildenden mit (Fach-)HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.Hochschulreife steigt, die der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss sinkt.

In der Metropole Ruhr zeigt sich 2013 bis 2018 ein Anstieg an Ausbildungsplätzen und sinkende Bewerber*innenzahlen bei einer gleichzeitig ansteigenden Zahl sowohl unversorgter Bewerber*innen als auch unbesetzter Ausbildungsstellen. Gründe für dieses sogenannte Matchingproblem sind u. a. Erreichbarkeit der Ausbildungsstellen und divergierende Qualifikationsanforderungen und -niveaus.

Ein Viertel der Ausbildungsverträge wird vorzeitig gelöst, davon endet jede dritte Ausbildung bereits vorzeitig in der Probezeit. Während die niedrigen Abbruchquoten im öffentlichen Dienst weiter sinken, erhöhen sich die ohnehin hohen Quoten im Handwerk weiter.

Berufskollegs

In den verschiedenen Bildungsgänge des BerufskollegsBK-A: Berufsschule (Fachklassen des dualen Systems sowie Ausbildungsvorbereitung); BK-B: Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (z. B. im Fachbereich Agrarwissenschaft), sowie solche, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen; BK-C: Berufsfachschule und Fachoberschule (Bildungsgänge, die FOR (Fachoberschulreife) Klasse 9 voraussetzen); BK-D: Berufliches Gymnasium bzw. Fachoberschule (Klasse 13), BK-E: Fachschule (Qua-Lis NRW, o. J.)Bildungsgängen an den Berufskollegs, die der Ausbildungsvorbereitung dienen, ist die Zahl der Schüler*innen im Berichtszeitraum zwischen 2013 und 2018 insgesamt leicht zurückgegangen.

Der überwiegende Anteil an Schüler*innen erzielt den angestrebten Abschluss. Besonders viele Schüler*innen im Ruhrgebiet erreichen über die Berufskollegs eine Fachhoch-/Hochschulzugangsberechtigung.

Berufs- und Ausbildungsvorbereitung

Berufs- und ausbildungsvorbereitende Bildungsangebote haben im Ruhrgebiet nach wie vor eine hohe Bedeutung. Besonders hoch ist die Zahl der Schüler*innen in Vollzeitausbildungsvorbereitung. Über diese Angebote erhalten besonders neuzugewanderte Jugendliche Zugang zur schulischen bzw. beruflichen Bildung (internationale Förderklassen; „Fit für mehr“). Ob die Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Absolvent*innen eine Ausbildung oder eine Schullaufbahn beginnen, kann anhand der Daten nicht geklärt werden.

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