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Bildungsbericht Ruhr 2020

Hochschule

Prof. Dr. Uwe Wilkesmann
Dr. Sabine Lauer

5.2. Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und Studienberechtigte

Berufskollegs und Gesamtschulen als wichtige Zugangsschulformen für die (Fach-)Hochschule

Bei der Betrachtung der Bildungsbiografie ist die Schulform relevant, über die Student*innen an Hochschulen gelangen. Deshalb soll im Folgenden die Frage beantwortet werden, wo Student*innen ihre HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.HZB erworben haben, d. h. auf welchem Weg sie an die Hochschule gelangen. Die Anzahl der verschiedenen Zugangswege zu einer Hochschule beschreibt die Durchlässigkeit eines Bildungssystems. In der Metropole Ruhr ist besonders auffällig, dass nicht nur der traditionelle Weg über das Gymnasium an die Hochschule führt, sondern überdurchschnittlich viele Student*innen auch über die Gesamtschule an die Universität oder Fachhochschule gelangen. Im Vergleich mit dem Rheinland und Westfalen kommen deswegen entsprechend weniger Student*innen über das Gymnasium an die Hochschulen (Abbildung 5.7).

Dieser Trend hat sich im Zeitverlauf noch leicht verstärkt (Abbildung 5.8 und Abbildung 5.9). Berufskollegs/BerufsschulenDie Berufskollegs umfassen ein großes Spektrum verschiedener Bildungsgänge mit unterschiedlicher Zielsetzung bzw. unterschiedlichen Abschlüssen (Fachschule, Fachoberschule, Berufsschule, Berufsfachschule, berufliches Gymnasium), von denen im Kapitel „Berufliche Bildung“ nur einige berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind das solche, die der Ausbildungsvorbereitung dienen (BK-Anlage A), sowie solche, die eine Kombination aus beruflicher und schulischer Qualifikation beinhalten und mit zwei Abschlüssen (einem beruflichen und einem schulischen) beendet werden (BK-Anlage B3; BK-Anlage C1).Berufskollegs spielen sowohl beim Zugang zur Universität als auch zur Fachhochschule eine besondere Rolle in der Metropole Ruhr im Vergleich zu den beiden anderen Regionen. Für alle Vergleichsregionen gilt jedoch, dass beruflich Qualifizierte eher an die Fachhochschule als an die Universität gehen. Allerdings nimmt im Zeitverlauf die Bedeutung des Berufskollegs als Zugang zur Fachhochschule ab. Dagegen werden Gymnasium und Gesamtschule als Zugangsformen an Fachhochschulen in der Metropole Ruhr wichtiger.

Bei der Schulform der Hochschulzugangsberechtigung unter Differenzierung nach Nationalität (Deutsche vs. Bildungsinländer*innenBildungsinländer*innen sind Studierende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber in Deutschland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.Bildungsinländer*innen) fällt bei der geschlechtsspezifischen Betrachtung auf, dass unter den Bildungsinländer*innen besonders Frauen verstärkt über die Gesamtschule an die Universität in der Metropole Ruhr gelangen. Auch zeigt der interregionale Vergleich, dass die Gesamtschule als Hochschulzugangsberechtigung an Fach- und sonstigen Hochschulen mit 15,0 % bei den Bildungsinländerinnen in der Metropole Ruhr die wichtigste Rolle spielt. Bei den deutschen Kommiliton*innen (sowohl männlich als auch weiblich) als auch bei den Bildungsinländer*innen im Rheinland und in Westfalen spielt die Gesamtschule dagegen nur eine untergeordnete Rolle (Abbildungen 5.10 und 5.11).

Studienberechtigtenquote gesunken

Die Studienberechtigtenquote gibt an, wie viele Personen einer Jahrgangskohorte im Laufe ihres Lebens eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erwerben. Diese Quote ist in der Metropole Ruhr 2018 mit 60 % vergleichsweise niedrig (Abbildung 5.12).

Auf die Betrachtung früherer Zeitpunkte wird hier aus verschiedenen Gründen verzichtet, auch wenn die Studienberechtigtenquote in den Jahren vor 2018 in der Metropole Ruhr und den Vergleichsregionen höher lag: Das Jahr 2013 muss aus der Betrachtung ausgeschlossen werden, weil damals der doppelte Abiturjahrgang an die Hochschulen kam und damit eine Sondersituation entstand. Bei der Studienanfänger*innenquoteDie Studienanfänger*innenquote gibt an, welcher Anteil eines Jahrganges der Wohnbevölkerung im ersten Hochschulsemester ist.Studienanfänger*innenquote sind auch die Zahlen der Jahre 2014 und 2015 noch als Folge des doppelten Abiturjahrgangs zu verstehen. Ein Rückgang der Studienanfänger*innen zwischen 2016 und 2017 ist dagegen ein statistisches Artefakt und liegt an der Änderung bei der Zählung der Student*innen durch die Änderung des Statistikgesetzes vom 2. März 2016Bei einzelnen Hochschulen wurden die Daten ihrer Standorte bis 2016 am Hauptsitz gezählt, ab dem Sommersemester 2017 sind diese verpflichtend im jeweiligen Bundesland zu melden. Die neue Zählweise wirkt sich besonders auf die privaten Fachhochschulen aus, deren Campusse über das gesamte Bundesgebiet verstreut sind. Hier ist z. B. die FOM zu nennen, die ihren Hauptsitz in Essen hat und deren Student*innen bundesweit somit alle zur Metropole Ruhr gerechnet wurden. Ab 2017 werden die Student*innen aber dem Bundesland zugeordnet, in dem der jeweilige Campus geografisch liegt. Da deren Studienangebot hauptsächlich die Fächer Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften abdeckt, sind dort auch die rein statistisch begründeten Rückgänge der Student*innenzahlen angesiedelt (vgl. IT.NRW, 2019, S. 6).Änderung des Statistikgesetzes vom 2. März 2016 (vgl. IT.NRW, 2019, S. 6). Bis 2016 wurden die Daten aller Hochschulen für alle Standorte am Hauptsitz gezählt, ab dem Sommersemester 2017 sind diese jedoch verpflichtend im jeweiligen Bundesland zu zählen.

Der Anteil der Frauen, die eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, liegt sowohl in der Metropole Ruhr als auch in den Vergleichsregionen deutlich höher als der der Männer. In der Metropole Ruhr beträgt die Differenz 15 %, in Westfalen sogar über 17 %. Frauen sind, wie wir weiter unten sehen werden, bei allen formalen Bildungsabschlüssen – bis auf den Masterabschluss – erfolgreicher als Männer.

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