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Bildungsbericht Ruhr 2020

Zusammenfassung


7.7. Weiterbildung

Weiterbildungsbeteiligung

Die Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung in der Metropolregion Ruhr hat in den letzten Jahren leicht zugenommen. Weiterhin bestehen allerdings große Unterschiede nach Qualifikationsniveaus. Weiterbildung wird häufiger von höher qualifizierten Beschäftigten genutzt und verstärkt damit Unterschiede im Bildungsniveau der Bevölkerung, anstatt sie zu verringern.

Allgemeine Weiterbildung

Angebote der allgemeinen Weiterbildung werden im Wesentlichen von Volkshochschulen und Hochschulen gemacht.

Die Volkshochschulen haben in den letzten Jahren das Gesamtangebot reduziert. Deutlich ist die Konzentration auf Sprachkurse bei gleichzeitiger Verringerung des berufsorientierten Angebotes. Im interregionalen Vergleich ist das Nachholen von Schulabschlüssen bedeutsam.

Hochschulen halten ein nur geringes Angebot für ältere Gasthörer*innen an HochschulenGasthörer*innen können auch ohne formale Hochschulreife an einzelnen Kursen und Lehrveranstaltungen der Hochschulen teilnehmen. Zwar ist keine Abschlussprüfung möglich, dennoch gestattet das Gaststudium wissenschaftliche Weiterbildung und ist damit ein wichtiges Element im Kontext des „lebenslangen Lernens“. Für Studierende gibt es nach dem jeweiligen Hochschulrecht des Landes häufig auch die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen als Zweithörer*in (Gaststudent*innen) zu belegen und diese somit in ihren Studiengang einzubringen.Gasthörer*innen und Studierende als potenzielle Zielgruppe allgemeiner Weiterbildung vor (fehlendes offenes Angebot).

Berufliche Weiterbildung

Die Zahl der in den letzten Jahren durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)Sie ist an Voraussetzungen gebunden und richtet sich nach dem SGB III und dem SGB II vor allem an untere Qualifikationsgruppen. Statistisch erfasst werden Förderfälle bzw. Teilnahmen und keine Personen. Ausgewertet wurden für diesen Bericht die Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ohne die Förderung von Arbeitsentgeltzuschüssen zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Bundesinstitut für Berufsbildung, 2019, S. 283).Bundesagentur für Arbeit geförderten Personen hat sich – entgegen dem bundesweiten Trend – auf niedrigem Niveau erhöht. Gering qualifizierte Personen profitieren hier überproportional häufig, während Frauen und Personen über 45 Jahre vergleichsweise ungünstige Chancen haben, eine Weiterbildung zu erhalten.

Die Anzahl der Studierenden in einem Weiterbildungsstudium an einer Hochschule ist gering. Solche Studienangebote gibt es vor allem bei (privaten) Fachhochschulen.

FachschulenFachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung mit fünf Fachrichtungen: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen (Kultusministerkonferenz, 2002). Von den Fachschulbildungsgängen sind aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen die Ausbildungen in Motopädie, Heilerziehungspflege und als Erzieher*in als Erstausbildung anzusehen (vgl. Kapitel Berufliche Bildung) und bleiben im Kapitel Weiterbildung unberücksichtigt.Fachschulen als Landeseinrichtungen beruflicher Weiterbildung leisten insgesamt einen geringen Beitrag zur WeiterbildungsförderungUm eine Aufstiegsfortbildung auch bei einer Verringerung der Arbeitszeit oder der Unterbrechung der Berufstätigkeit zu ermöglichen, gibt es Förderinstrumente durch einzelne Betriebe, auf der Ebene der Bundesländer und über bundesrechtliche Regelungen. Dazu gehört in Nordrhein-Westfalen der Bildungsscheck und auf Bundesebene das Aufstiegs-BAföG auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).Aufstiegsfortbildung von Beschäftigten in der Metropole Ruhr. Die Angebote konzentrieren sich auf gewerblich-technische Wirtschaftsbereiche; solche für Frauen sind unterrepräsentiert. Zudem sind die Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Absolvent*innenzahlen rückläufig.

Das trifft in ähnlicher Weise auch auf die Fortbildungsprüfungen der WirtschaftsorganisationenÖffentlich-rechtliche Prüfungen nach Bundesrecht auf drei Niveaus. Das erste Niveau der Aufstiegsfortbildung vermittelt vertiefende Kenntnisse in einzelnen Bereichen (z. B. Fremdsprachen, Datenverarbeitung). Auf Bachelorniveau sind die Meisterausbildungen und Fachwirte etc. angesiedelt, dem 2017/18 knapp 80 % der bestandenen Prüfungen im Bereich der Aufstiegsfortbildung zugehörten.

Die Masterstufe mit der Qualifikation als Betriebswirt stellt die höchste Qualifikationsstufe dar (mit bundesweit 7,4 % der bestandenen Prüfungen). Unterschieden wird zwischen kaufmännischen und gewerblich-technischen Fortbildungsprüfungen, die jeweils etwa die Hälfte der bestandenen Prüfungen ausmachen.
Weiterbildungsprüfungen
der Wirtschaftsorganisationen wie IHKs und Handelskammern zu. Allerdings ist insgesamt der Stellenwert für die Aufstiegsfortbildung von Absolvent*innen einer Berufsausbildung höher zu bewerten als der Beitrag der Fachschulen.

Förderung

Mit dem BildungsscheckMit dem Programm übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Hälfte die Kosten beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen bis höchstens 500 €. Im sogenannten „individuellen Zugang“ erhalten diese finanzielle Unterstützung Einzelpersonen mit kleinem und mittlerem Einkommen (zwischen 20.000 und 40.000 € Jahreseinkommen, im Besonderen Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und sie selbst finanzieren. Im sogenannten „betrieblichen Zugang“ können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die ihren Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung ermöglichen möchten. Der Ausgabe von Bildungsschecks ist eine obligatorische Beratung in den zahlreichen Beratungseinrichtungen vorangestellt, um den Weiterbildungsbedarf zu ermitteln und passende Angebote ausfindig zu machen. Der Bildungsscheck verfolgt das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können.Bildungsscheck fördert Nordrhein-Westfalen die Finanzierung der Weiterbildung, allerdings mit erheblich geringeren Mitteln als in den Anfangsjahren. Das Programm ist zudem von betrieblichen Weiterbildungsinteressen abhängig, was zu erheblichen Disparitäten bei den Fördergelegenheiten führt. Frauen nehmen Bildungsschecks nach wir vor häufiger in Anspruch (zwei Drittel der Ausgaben).

Perspektiven

Berufsbegleitende Nachqualifizierung wird aufgrund der demografischen Entwicklung und grundlegender Veränderungen am Arbeitsmarkt (Stichworte: Digitalisierung, veränderte Qualifikationsanforderungen) deutlich an Bedeutung gewinnen.

Der gegenwärtige Umfang weiterbildender Maßnahmen und Angebote ist angesichts der zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes eher unzureichend.

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