Bildungsbericht Ruhr 2020

Allgemeinbildende Schulen

Prof. Dr. Gabriele Bellenberg

Zunehmende Spreizung bei der Vergabe allgemeinbildender Schulabschlüsse

2018 wurden in der Metropole Ruhr 68.985 Schulabschlüsse erlangt (Abbildung 3.35). Die meisten davon wurden am Berufskolleg (20.2011) vergeben, gefolgt vom Gymnasium (16.583), der Integrierten Gesamtschule (14.664) sowie der Realschule (9.898).

Von den Absolvent*innen, Abgänger*innen und Abbrecher*innenIm allgemeinbildenden Schulwesen werden Personen, die die Schule mit mindestens Hauptschulabschluss verlassen, als Absolvent*innen bezeichnet; Abgänger*innen sind Personen, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne zumindest den Hauptschulabschluss verlassen. Dies schließt auch Jugendliche ein, die einen spezifischen Abschluss der Förderschule erreicht haben. Im Bereich der beruflichen Ausbildung gelten Personen, die einen Bildungsgang mit Erfolg durchlaufen, als Absolvent*innen. Wird ein Bildungsgang vorzeitig bzw. eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Berufsabschluss verlassen, handelt es sich um Abbrecher*innen. Diese können gleichwohl die Möglichkeit genutzt haben, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Im Hochschulbereich bezeichnet man Personen, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, als Absolvent*innen. Studienabbrecher*innen sind Studierende, die das Hochschulsystem ohne Abschluss verlassen. Personen, die einen Studienabschluss nach dem Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule erwerben, gelten nicht als Abbrecher*innen.Absolvent*innen insgesamt haben etwa 32.282 eine HochschulreifeDie Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt außer zum Studium an Fachhochschulen auch zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten. Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen kann auch durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Die Hochschulreife und die Fachhochschulreife können durch verschiedene Bildungsgänge erworben werden.Hochschulreife, 22.970 eine Fachoberschulreife sowie 13.733 einen Hauptschulabschluss erlangt (Abbildung 3.36). Der häufigste in der Metropole Ruhr 2018 vergebene Schulabschluss ist mit weitem Abstand die (Fach-)Hochschulreife (46,8 %), mit dessen Hilfe der Übergang an eine (Fach-)Hochschule möglich ist (Abbildung 3.37). Bei der Fachoberschulreife (2018: 33,3 %) verbindet sich für fast der Hälfte der Absolvent*innen die Berechtigung, den Bildungsweg in der Sekundarstufe II fortzusetzen zu dürfen. Die Bedeutung des Hauptschulabschlusses – und hierbei insbesondere des einfachen Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 hat zwischen 2014 und 2018 zulasten der Fachoberschulreife zugenommen (von 16,5 % auf 19,2 %). Damit zeichnet sich ein ungünstiger Spreizungsprozess ab.

Junge Frauen finden sich überproportional häufig unter den Absolvent*innen mit einer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife sowie mit einer Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk, unterrepräsentiert sind sie bei den wenig qualifizierenden Hauptschulabschlüssen. Absolvent*innen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sind deutlich überproportional bei den Hauptschulabschlüssen vertreten, deutlich unterrepräsentiert hingegen bei der allgemeinen Hochschulreife (Abbildung 3.36).

Eine weitere Auswertungsperspektive bietet sich, wenn man der Frage nachgeht, an welcher Schulform die einzelnen Abschlüsse erworben werden (Abbildung 3.37). Die Vergabe eines einfachen Hauptschulabschlusses erfolgt in mehr als einem Drittel aller Fälle nachträglich an einem Berufskollegs/BerufsschulenDie Berufskollegs umfassen ein großes Spektrum verschiedener Bildungsgänge mit unterschiedlicher Zielsetzung bzw. unterschiedlichen Abschlüssen (Fachschule, Fachoberschule, Berufsschule, Berufsfachschule, berufliches Gymnasium), von denen im Kapitel „Berufliche Bildung“ nur einige berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind das solche, die der Ausbildungsvorbereitung dienen (BK-Anlage A), sowie solche, die eine Kombination aus beruflicher und schulischer Qualifikation beinhalten und mit zwei Abschlüssen (einem beruflichen und einem schulischen) beendet werden (BK-Anlage B3; BK-Anlage C1).Berufskolleg bzw. an einem Weiterbildungskolleg. Fachoberschulreifen werden am häufigsten noch immer an der Realschule vergeben (insbesondere, wenn sich damit eine Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe verbindet), aber auch die Gesamtschule sowie das Berufskolleg tragen zur Vergabe dieses Abschlusses maßgeblich bei. Allgemeine Hochschulreife wird 2018 zu 63,5 % am Gymnasium erlangt, zu 23,2 % an einer Gesamtschule sowie zu 10 % am Berufskolleg. Die fachgebundene Hochschulreife hingegen ist die Domäne des Berufskollegs (2018: 78,8 %) und wird zudem an Gymnasien (2018: 9,2 %) und Gesamtschulen (8,9 %) vergeben.

Abbildung 3.38 betrachtet den Erwerb der Abschlüsse aus der Perspektive der drei Schulformen Sekundarschule, Hauptschule und Realschule, die alle mit der Klasse 10 enden. Deutlich wird, dass an der neuen Schulform Sekundarschule zwei Drittel der Absolventen eine Fachoberschulreife erwerben, die übrigen einen Hauptschulabschluss. In der Realschule wird fast ausschließlich eine Fachoberschulreife erworben (94,5 % in 2018), während an der verdichteten Hauptschule „nur“ ein knappes Drittel der Schüler*innen diese Schulform mit einer Fachoberschulreife verlassen.

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