Bildungsbericht Ruhr 2020

Hochschule

Prof. Dr. Uwe Wilkesmann
Dr. Sabine Lauer

(Inter-)Nationalität der Student*innen: Gleichauf mit dem Rheinland

Wie bereits in der Einleitung skizziert, besteht eine der besonderen Herausforderungen für die Hochschulen in der Metropole Ruhr darin, dass sie einen relativ hohen Anteil an Student*innen mit MigrationshintergrundDie Angaben zum Migrationshintergrund stammen aus dem Grundprogramm des Mikrozensus: „Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt oder außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und seit dem 1. Januar 1950 zugewandert ist oder wer mindestens ein zugewandertes Elternteil hat.“ Informationen zum Migrationshintergrund der Bevölkerung stehen erst ab dem Jahr 2016 zur Verfügung. In der Kommunalstatistik werden z. T. leicht davon abweichende Definitionen verwendet, um den Migrationshintergrund mithilfe der Angaben im Melderegister bestimmen zu können.

In der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden bei Kindern die Merkmale „Migrationshintergrund“ und „Familiensprache“ erfasst. Der Migrationshintergrund eines Kindes wird anhand der ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils definiert. Die unterschiedlichen Datenquellen (IT. NRW, Gemeindedatensatz, Statistik der BA), die im Kapitel „Berufliche Bildung“ verwendet werden, definieren die Gruppe derjenigen, die nicht der Gruppe der Deutschen zugerechnet werden können, unterschiedlich. Das führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der Daten.
Migrationshintergrund
haben, d. h. die Student*innen rekrutieren sich vermehrt aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren ist (vgl. Abbildung 5.1 in Kapitel Hochschule). Wird zum Vergleich allerdings das Kriterium Nationalität herangezogen, welches zwischen Bildungsinländer*innenBildungsinländer*innen sind Studierende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber in Deutschland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.Bildungsinländer*in und Bildungsausländer*innenBildungsausländer*innen sind Studierende, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, also nur zum Studieren nach Deutschland gekommen sind.Bildungsausländer*in differenziert, ist diese Differenz zumindest im Vergleich zum Rheinland gering. Der Anteil der Bildungsinländer*innen ist in der Metropole Ruhr etwas höher als in den Vergleichsregionen (Abbildung 5.19).

Dahinter verbirgt sich ein höherer Anteil von Frauen. Unter den Bildungsinländer*innen studieren demnach besonders häufig die Frauen, während die Bildungsausländer*innen eher männlich sind (Abbildung 5.20).

Fragt man nach dem häufigsten Herkunftsland nichtdeutscher Student*innen, so liegt bei den Bildungsinländer*innen die Türkei an erster Stelle, bei den Bildungsausländer*innen China. In Tabelle 5.2 sind die fünf häufigsten Herkunftsländer für Bildungsinländer*innen und Bildungsausländer*innen aggregiert nach Geschlecht aufgelistet.

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