Bildungsbericht Ruhr 2020

Rahmenbedingungen

Prof. Dr. Jörg-Peter Schräpler
Sebastian Jeworutzki

Positive Geburtenentwicklung insbesondere bei Eltern mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit

Geburtenentwicklung sowie die Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung sind für die Planung des zukünftigen Bildungsangebots besonders wichtig. In den drei Regionen in Nordrhein-Westfalen sind die Geburtenzahlen von 2013 bis 2016 deutlich angestiegen und danach in etwa gleich geblieben. Betrachtet man den gesamten Zeitraum, kann das Ruhrgebiet einen Zuwachs von 20,9 %, das Rheinland von 17,4 % und Westfalen von 17,0 % verzeichnen.

Im Hinblick auf die in den 2010er-Jahren gestiegene Zuwanderung ist der Anteil der Geburten von Eltern mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in diesen drei Regionen von Interesse. Abbildung 1.4 zeigt die Entwicklung des Anteils von Geburten, bei denen ein Elternteil oder beide Elternteile eine nichtdeutsche Nationalität aufweisen. Erkennbar ist, dass im Ruhrgebiet die Anteile im Vergleich zu den beiden anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen insgesamt deutlich höher liegen und sich seit dem Jahr 2013 deutlich verändert haben. Während die Anteile mit nur einem nichtdeutschen Elternteil stetig rückläufig waren, sind die Anteile der Geburten mit zwei nichtdeutschen Elternteilen insbesondere seit 2015 stark angestiegen und danach auf diesem Niveau verblieben. Ein Teil dieses Anstiegs geht vermutlich auf die EU-Binnenmigration aus Südosteuropa und auf die Zunahme der Fluchtmigration seit dem Jahr 2015 zurück.

Deutliche Zunahme der Zuzüge aus dem Ausland in allen Vergleichsregionen seit 2013

Der Blick auf die Geburtenentwicklung zeigt bereits, dass es in den vergangenen Jahren eine recht dynamische Entwicklung hinsichtlich der nichtdeutschen Bevölkerung gegeben hat. Seit Beginn der 2010er-Jahre haben die Zuzüge von Ausländer*innen in allen Regionen zugenommen (Abbildung 1.5). Der absolute Anstieg war in den nordrhein-westfälischen Regionen und den Regionen Berlin, Frankfurt/Rhein/Main sowie München besonders hoch. Die Fortzüge von Ausländer*innen folgen diesem Trend mit einiger Verzögerung und einem deutlich geringeren Niveau.

Im Ruhrgebiet und im Rheinland ist der Ausländer*innenanteil mit 14,4 % bzw. 14,8 % vergleichbar hoch, während der Anteil in der Region Westfalen mit 10,0 % etwas niedriger ist. Im Vergleich zu 2013 gab es bis 2018 in allen Region einen Anstieg des Ausländer*innenanteils um ca. 4 %. Im Jahr 2018 betrug der Anteil von Personen mit MigrationshintergrundDie Angaben zum Migrationshintergrund stammen aus dem Grundprogramm des Mikrozensus: „Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt oder außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und seit dem 1. Januar 1950 zugewandert ist oder wer mindestens ein zugewandertes Elternteil hat.“ Informationen zum Migrationshintergrund der Bevölkerung stehen erst ab dem Jahr 2016 zur Verfügung. In der Kommunalstatistik werden z. T. leicht davon abweichende Definitionen verwendet, um den Migrationshintergrund mithilfe der Angaben im Melderegister bestimmen zu können.

In der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden bei Kindern die Merkmale „Migrationshintergrund“ und „Familiensprache“ erfasst. Der Migrationshintergrund eines Kindes wird anhand der ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils definiert. Die unterschiedlichen Datenquellen (IT. NRW, Gemeindedatensatz, Statistik der BA), die im Kapitel „Berufliche Bildung“ verwendet werden, definieren die Gruppe derjenigen, die nicht der Gruppe der Deutschen zugerechnet werden können, unterschiedlich. Das führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der Daten.
Migrationshintergrund
im Ruhrgebiet und Rheinland 30,6 % bzw. 30,7 %.

Die Migrationsprozesse sind innerhalb der Regionen auch schon in der Vergangenheit nicht homogen verlaufen. Wie man in Abbildung 1.6 erkennen kann, ist sowohl der Anteil der Ausländer*innen als auch der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in den Kreisen unterschiedlich. Generell sind die Anteile in den kreisfreien Städten höher als in den Kreisen und die Anteile von Personen mit Migrationshintergrund deutlich höher als die Anteile von Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. In der Metropole Ruhr reicht die Spannweite des Ausländer*innenanteils von 7,5 % im Kreis Wesel bis 20,0 % in Gelsenkirchen und 21,5 % in Duisburg. Duisburg weist damit nach Düsseldorf mit 23,3 % den höchsten Anteil in NRW auf. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist mit 19,4 % wiederum im Kreis Wesel am geringsten. Die höchsten Anteile von Personen mit Migrationshintergrund liegen hingegen nicht in Gelsenkirchen (35,9 %) und Duisburg (38,5 %) vor, sondern mit jeweils rund 42 % in Hagen und Hamm.

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